Anl. 5 UHSBV

UHSBV - Universitäts- und Hochschulstatistik- und Bildungsdokumentationsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.09.2026
  1. 1.Ziffer einsAufbau der Datensätze der Studienberechtigungsprüfungsdaten:

Lfd. Nr.

Feldinhalt

Anmerkungen

1

Laufende Nummer des Studienberechtigungsfalles an der Universität bzw. Pädagogischen Hochschule bzw. der Fachhochschule

 

2

Matrikelnummer

 

3

Sozialversicherungsnummer bzw. bereichsspezifisches Personenkennzeichen BF bzw. Ersatzkennzeichen

 

4

vbPK-AS

 

5

meldende Universität bzw. Pädagogische Hochschule bzw. Fachhochschule

codiert (§ 12)codiert (Paragraph 12,)

6

Geburtsdatum

(JJJJMMTT)

7

Geschlecht

M, W, X, O, I oder KM, W, römisch zehn, O, römisch eins oder K

8

Staatsangehörigkeit

codiert (§ 12)codiert (Paragraph 12,)

9

Studienrichtungsgruppe 1 für die Studienberechtigung, Studienrichtungsgruppe 2 für die Studienberechtigung und Studienrichtungsgruppe 3 für die Studienberechtigung

codiert (§ 12)codiert (Paragraph 12,)

10

Studienrichtungsgruppe 1 für die Studienberechtigung, Studienrichtungsgruppe 2 für die Studienberechtigung und Studienrichtungsgruppe 3 für die Studienberechtigung

codiert (§ 12)codiert (Paragraph 12,)

11

Studienrichtungsgruppe 1 für die Studienberechtigung, Studienrichtungsgruppe 2 für die Studienberechtigung und Studienrichtungsgruppe 3 für die Studienberechtigung

codiert (§ 12)codiert (Paragraph 12,)

12

Datum des Antrages auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung

(JJJJMMTT)

13

Datum der Studienberechtigungsprüfung

(JJJJMMTT)

  1. 2.Ziffer 2
In Kraft seit 01.08.2023 bis 31.12.9999
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