§ 36 UHSBV Außerkrafttreten der Vorgängerverordnung

UHSBV - Universitäts- und Hochschulstatistik- und Bildungsdokumentationsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Die Universitäts- und Hochschulstatistik- und Bildungsdokumentationsverordnung – UHSBV, BGBl. II Nr. 216/2019, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 20/2021, tritt mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung außer Kraft. Die Universitäts- und Hochschulstatistik- und Bildungsdokumentationsverordnung – UHSBV, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 216 aus 2019,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 20 aus 2021,, tritt mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung außer Kraft.

In Kraft seit 01.10.2022 bis 31.12.9999
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