Anl. 16 UHSBV

UHSBV - Universitäts- und Hochschulstatistik- und Bildungsdokumentationsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 06.09.2026
  1. 1.Ziffer einsGesamtdatensatz des Personalaufwandes:
  2. 1.1eins Punkt einsDer Gesamtdatensatz besteht aus dem Kopfsatz (2.1), den Personaldatensätzen (2.2), dem Aufwandsdatensatz (2.3) und dem Stellen/Pensionierungsdatensatz (2.4). Bei der Übermittlung des Gesamtdatensatzes ist das bereitgestellte Datenformat zu verwenden.
  3. 2.Ziffer 2Inhalt des Gesamtdatensatzes
  4. 2.12 Punkt einsDer Kopfsatz enthält die Leitdaten der Übermittlung und hat folgenden Inhalt:

Lfd. Nr.

Feldinhalt

Anmerkungen

1

Rechtsträger

3.1

2

Erhebungsstichtag

3.2

  1. 2.22 Punkt 2
In Kraft seit 01.08.2023 bis 31.12.9999
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