Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 06.09.2026
1.Ziffer einsGesamtdatensatz des Personalaufwandes:
1.1eins Punkt einsDer Gesamtdatensatz besteht aus dem Kopfsatz (2.1), den Personaldatensätzen (2.2), dem Aufwandsdatensatz (2.3) und dem Stellen/Pensionierungsdatensatz (2.4). Bei der Übermittlung des Gesamtdatensatzes ist das bereitgestellte Datenformat zu verwenden.
2.Ziffer 2Inhalt des Gesamtdatensatzes
2.12 Punkt einsDer Kopfsatz enthält die Leitdaten der Übermittlung und hat folgenden Inhalt:
Lfd. Nr.
Feldinhalt
Anmerkungen
1
Rechtsträger
3.1
2
Erhebungsstichtag
3.2
2.22 Punkt 2
In Kraft seit 01.08.2023 bis 31.12.9999
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