Anl. 3 UHSBV

Universitäts- und Hochschulstatistik- und Bildungsdokumentationsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.04.2026 bis 31.12.9999
  1. 1.Ziffer einsAufbau der Datensätze der Studierendendaten für den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen:
  2. 1.1eins Punkt einsFür Universitäten und Pädagogische Hochschulen gilt:
  3. 1.1.1eins Punkt eins Punkt einsFür eine Volllieferung an den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen sind alle Studien, deren Zulassungsdatum sich auf das betreffende Semester bezieht oder deren Beginndatum oder Beendigungsdatum im betreffenden Semester liegt oder zu denen für das betreffende Semester eine Meldung der Fortsetzung des Studiums oder eine Beurlaubung vorliegt, sowie die Personen- und Studienbeitragsdatensätze der Studierenden dieser Studien auszuwählen.
  4. 1.1.2eins Punkt eins Punkt 2Nachlieferungen von Neuzulassungen haben Personen-, Studien- und Studienbeitragsdatensätze, andere Nachlieferungen jedenfalls Personen- und Studiendatensätze, zu enthalten.
  5. 1.1.3eins Punkt eins Punkt 3Die Basislieferung hat die unter dem Blickwinkel des nächstfolgenden Semesters aufbereiteten Personen-, Studien- und Studienbeitragsdatensätze aller Studierenden zu enthalten, die zum Zeitpunkt der Basislieferung ein Studium mit aufrechter Zulassung an der zur Verfügung stellenden Universität bzw. Pädagogischen Hochschule aufweisen.
  6. 1.2eins Punkt 2Für Privathochschulen gilt:
  7. 1.2.1eins Punkt 2 Punkt einsFür eine Volllieferung an den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen sind alle Personendatensätze der Studierenden auszuwählen, die aufgrund eines Ausbildungsvertrages zu einem Studium zugelassen sind, deren Zulassungsdatum sich auf das betreffende Semester bezieht oder deren Beginn- oder Beendigungsdatum im betreffenden Semester liegt oder zu denen für das betreffende Semester eine Meldung der Fortsetzung des Studiums oder eine Beurlaubung oder eine Unterbrechung vorliegt.
  8. 1.2.2eins Punkt 2 Punkt 2Nachlieferungen von Neuzulassungen und andere Nachlieferungen haben Personendatensätze zu enthalten.
  9. 1.2.3eins Punkt 2 Punkt 3Die Basislieferung hat die unter dem Blickwinkel des nächstfolgenden Semesters aufbereiteten Personendatensätze aller Studierenden zu enthalten, die zum Zeitpunkt der Basislieferung aufgrund eines Ausbildungsvertrages ein Studium mit aufrechter Zulassung an einer Privathochschule aufweisen.
  10. 2.Ziffer 2Aufbau der Datensätze:
  11. 2.12 Punkt einsDie Daten einer oder eines Studierenden an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen bestehen aus dem Personendatensatz, dem Studienbeitragsdatensatz und zugeordneten Studiendatensätzen. Die Daten einer oder eines Studierenden an Privathochschulen bestehen aus dem Personendatensatz.
  12. 2.22 Punkt 2Aufbau der Personendatensätze:
Für Universitäten und Pädagogische Hochschulen gilt:Für eine Volllieferung an den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen sind alle Studien, deren Zulassungsdatum sich auf das betreffende Semester bezieht oder deren Beginndatum oder Beendigungsdatum im betreffenden Semester liegt oder zu denen für das betreffende Semester eine Meldung der Fortsetzung des Studiums oder eine Beurlaubung vorliegt, sowie die Personen- und Studienbeitragsdatensätze der Studierenden dieser Studien auszuwählen.Nachlieferungen von Neuzulassungen haben Personen-, Studien- und Studienbeitragsdatensätze, andere Nachlieferungen jedenfalls Personen- und Studiendatensätze, zu enthalten.Die Basislieferung hat die unter dem Blickwinkel des nächstfolgenden Semesters aufbereiteten Personen-, Studien- und Studienbeitragsdatensätze aller Studierenden zu enthalten, die zum Zeitpunkt der Basislieferung ein Studium mit aufrechter Zulassung an der zur Verfügung stellenden Universität bzw. Pädagogischen Hochschule aufweisen.Für Privathochschulen gilt:Für eine Volllieferung an den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen sind alle Personendatensätze der Studierenden auszuwählen, die aufgrund eines Ausbildungsvertrages zu einem Studium zugelassen sind, deren Zulassungsdatum sich auf das betreffende Semester bezieht oder deren Beginn- oder Beendigungsdatum im betreffenden Semester liegt oder zu denen für das betreffende Semester eine Meldung der Fortsetzung des Studiums oder eine Beurlaubung oder eine Unterbrechung vorliegt.Nachlieferungen von Neuzulassungen und andere Nachlieferungen haben Personendatensätze zu enthalten.Die Basislieferung hat die unter dem Blickwinkel des nächstfolgenden Semesters aufbereiteten Personendatensätze aller Studierenden zu enthalten, die zum Zeitpunkt der Basislieferung aufgrund eines Ausbildungsvertrages ein Studium mit aufrechter Zulassung an einer Privathochschule aufweisen.Die Daten einer oder eines Studierenden an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen bestehen aus dem Personendatensatz, dem Studienbeitragsdatensatz und zugeordneten Studiendatensätzen. Die Daten einer oder eines Studierenden an Privathochschulen bestehen aus dem Personendatensatz.Aufbau der Personendatensätze:

Lfd. Nr.

Feldinhalt

Anmerkungen

1

Matrikelnummer

2

Sozialversicherungsnummer bzw. bereichsspezifischesBereichsspezifisches Personenkennzeichen BF bzw. Ersatzkennzeichen

3

vbPK-AS

4

Meldende Universität bzw. Pädagogische Hochschule bzw. Privathochschule

codiert (§ 12)codiert (Paragraph 12,)

5

Bezugssemester

6

Familienname

7

Vorname/n

8

Geburtsdatum

(JJJJMMTT)

9

Staatsangehörigkeit

codiert (§ 12)codiert (Paragraph 12,)

10

Geschlecht

M, W, X, O, I oder KM, W, römisch zehn, O, römisch eins oder K

11

akademische/r Grad/e vor dem Namen

12

akademische/r Grad/e nach dem Namen

13

Staat der Anschrift am Heimatort

codiert (§ 12)codiert (Paragraph 12,)

14

Postleitzahl der Anschrift am Heimatort

15

Heimatort

16

Straße, Hausnummer/Stiege/Stock/Tür-Nr.

17

Staat der Zustelladresse

18

Postleitzahl der Zustelladresse

19

Ort der Zustelladresse

20

Straße, Hausnummer/Stiege/Stock/Tür-Nr.

21

c/o-Name

22

E-Mail-Adresse

23

Lichtbild

  1. 2.2.12 Punkt 2 Punkt eins

Stand vor dem 02.04.2026

In Kraft vom 01.08.2023 bis 02.04.2026
  1. 1.Ziffer einsAufbau der Datensätze der Studierendendaten für den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen:
  2. 1.1eins Punkt einsFür Universitäten und Pädagogische Hochschulen gilt:
  3. 1.1.1eins Punkt eins Punkt einsFür eine Volllieferung an den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen sind alle Studien, deren Zulassungsdatum sich auf das betreffende Semester bezieht oder deren Beginndatum oder Beendigungsdatum im betreffenden Semester liegt oder zu denen für das betreffende Semester eine Meldung der Fortsetzung des Studiums oder eine Beurlaubung vorliegt, sowie die Personen- und Studienbeitragsdatensätze der Studierenden dieser Studien auszuwählen.
  4. 1.1.2eins Punkt eins Punkt 2Nachlieferungen von Neuzulassungen haben Personen-, Studien- und Studienbeitragsdatensätze, andere Nachlieferungen jedenfalls Personen- und Studiendatensätze, zu enthalten.
  5. 1.1.3eins Punkt eins Punkt 3Die Basislieferung hat die unter dem Blickwinkel des nächstfolgenden Semesters aufbereiteten Personen-, Studien- und Studienbeitragsdatensätze aller Studierenden zu enthalten, die zum Zeitpunkt der Basislieferung ein Studium mit aufrechter Zulassung an der zur Verfügung stellenden Universität bzw. Pädagogischen Hochschule aufweisen.
  6. 1.2eins Punkt 2Für Privathochschulen gilt:
  7. 1.2.1eins Punkt 2 Punkt einsFür eine Volllieferung an den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen sind alle Personendatensätze der Studierenden auszuwählen, die aufgrund eines Ausbildungsvertrages zu einem Studium zugelassen sind, deren Zulassungsdatum sich auf das betreffende Semester bezieht oder deren Beginn- oder Beendigungsdatum im betreffenden Semester liegt oder zu denen für das betreffende Semester eine Meldung der Fortsetzung des Studiums oder eine Beurlaubung oder eine Unterbrechung vorliegt.
  8. 1.2.2eins Punkt 2 Punkt 2Nachlieferungen von Neuzulassungen und andere Nachlieferungen haben Personendatensätze zu enthalten.
  9. 1.2.3eins Punkt 2 Punkt 3Die Basislieferung hat die unter dem Blickwinkel des nächstfolgenden Semesters aufbereiteten Personendatensätze aller Studierenden zu enthalten, die zum Zeitpunkt der Basislieferung aufgrund eines Ausbildungsvertrages ein Studium mit aufrechter Zulassung an einer Privathochschule aufweisen.
  10. 2.Ziffer 2Aufbau der Datensätze:
  11. 2.12 Punkt einsDie Daten einer oder eines Studierenden an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen bestehen aus dem Personendatensatz, dem Studienbeitragsdatensatz und zugeordneten Studiendatensätzen. Die Daten einer oder eines Studierenden an Privathochschulen bestehen aus dem Personendatensatz.
  12. 2.22 Punkt 2Aufbau der Personendatensätze:
Für Universitäten und Pädagogische Hochschulen gilt:Für eine Volllieferung an den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen sind alle Studien, deren Zulassungsdatum sich auf das betreffende Semester bezieht oder deren Beginndatum oder Beendigungsdatum im betreffenden Semester liegt oder zu denen für das betreffende Semester eine Meldung der Fortsetzung des Studiums oder eine Beurlaubung vorliegt, sowie die Personen- und Studienbeitragsdatensätze der Studierenden dieser Studien auszuwählen.Nachlieferungen von Neuzulassungen haben Personen-, Studien- und Studienbeitragsdatensätze, andere Nachlieferungen jedenfalls Personen- und Studiendatensätze, zu enthalten.Die Basislieferung hat die unter dem Blickwinkel des nächstfolgenden Semesters aufbereiteten Personen-, Studien- und Studienbeitragsdatensätze aller Studierenden zu enthalten, die zum Zeitpunkt der Basislieferung ein Studium mit aufrechter Zulassung an der zur Verfügung stellenden Universität bzw. Pädagogischen Hochschule aufweisen.Für Privathochschulen gilt:Für eine Volllieferung an den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen sind alle Personendatensätze der Studierenden auszuwählen, die aufgrund eines Ausbildungsvertrages zu einem Studium zugelassen sind, deren Zulassungsdatum sich auf das betreffende Semester bezieht oder deren Beginn- oder Beendigungsdatum im betreffenden Semester liegt oder zu denen für das betreffende Semester eine Meldung der Fortsetzung des Studiums oder eine Beurlaubung oder eine Unterbrechung vorliegt.Nachlieferungen von Neuzulassungen und andere Nachlieferungen haben Personendatensätze zu enthalten.Die Basislieferung hat die unter dem Blickwinkel des nächstfolgenden Semesters aufbereiteten Personendatensätze aller Studierenden zu enthalten, die zum Zeitpunkt der Basislieferung aufgrund eines Ausbildungsvertrages ein Studium mit aufrechter Zulassung an einer Privathochschule aufweisen.Die Daten einer oder eines Studierenden an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen bestehen aus dem Personendatensatz, dem Studienbeitragsdatensatz und zugeordneten Studiendatensätzen. Die Daten einer oder eines Studierenden an Privathochschulen bestehen aus dem Personendatensatz.Aufbau der Personendatensätze:

Lfd. Nr.

Feldinhalt

Anmerkungen

1

Matrikelnummer

2

Sozialversicherungsnummer bzw. bereichsspezifischesBereichsspezifisches Personenkennzeichen BF bzw. Ersatzkennzeichen

3

vbPK-AS

4

Meldende Universität bzw. Pädagogische Hochschule bzw. Privathochschule

codiert (§ 12)codiert (Paragraph 12,)

5

Bezugssemester

6

Familienname

7

Vorname/n

8

Geburtsdatum

(JJJJMMTT)

9

Staatsangehörigkeit

codiert (§ 12)codiert (Paragraph 12,)

10

Geschlecht

M, W, X, O, I oder KM, W, römisch zehn, O, römisch eins oder K

11

akademische/r Grad/e vor dem Namen

12

akademische/r Grad/e nach dem Namen

13

Staat der Anschrift am Heimatort

codiert (§ 12)codiert (Paragraph 12,)

14

Postleitzahl der Anschrift am Heimatort

15

Heimatort

16

Straße, Hausnummer/Stiege/Stock/Tür-Nr.

17

Staat der Zustelladresse

18

Postleitzahl der Zustelladresse

19

Ort der Zustelladresse

20

Straße, Hausnummer/Stiege/Stock/Tür-Nr.

21

c/o-Name

22

E-Mail-Adresse

23

Lichtbild

  1. 2.2.12 Punkt 2 Punkt eins

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