Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Der Telekom-Control-Kommission sind folgende Aufgaben zugewiesen:
1.Ziffer einsVerwaltung der Frequenzbereiche nach Maßgabe des Frequenznutzungsplans (§ 11 Abs. 3 und 4);Verwaltung der Frequenzbereiche nach Maßgabe des Frequenznutzungsplans (Paragraph 11, Absatz 3 und 4);
3.Ziffer 3Entscheidung über Frequenzzuteilungen gemäß § 15;Entscheidung über Frequenzzuteilungen gemäß Paragraph 15,;
4.Ziffer 4Entscheidungen über die Geltungsdauer von Frequenzzuteilungen gemäß § 18;Entscheidungen über die Geltungsdauer von Frequenzzuteilungen gemäß Paragraph 18,;
5.Ziffer 5Entscheidungen über die Verlängerung von Frequenzzuteilungen gemäß § 19;Entscheidungen über die Verlängerung von Frequenzzuteilungen gemäß Paragraph 19,;
6.Ziffer 6Entscheidung über die Überlassung von Frequenzen oder die Genehmigung von Änderungen der Eigentümerstruktur gemäß § 20;Entscheidung über die Überlassung von Frequenzen oder die Genehmigung von Änderungen der Eigentümerstruktur gemäß Paragraph 20,;
7.Ziffer 7Änderung der Frequenzzuteilung gemäß § 21 und Widerruf der Frequenzzuteilung gemäß § 25;Änderung der Frequenzzuteilung gemäß Paragraph 21 und Widerruf der Frequenzzuteilung gemäß Paragraph 25,;
8.Ziffer 8Entscheidungen betreffend die Verpflichtung zur gemeinsamen Nutzung von Infrastruktur gemäß § 26;Entscheidungen betreffend die Verpflichtung zur gemeinsamen Nutzung von Infrastruktur gemäß Paragraph 26,;
9.Ziffer 9Entscheidungen über Sicherheitsüberprüfungen gemäß § 44 Abs. 4;Entscheidungen über Sicherheitsüberprüfungen gemäß Paragraph 44, Absatz 4,;
10.Ziffer 10Entscheidungen in Verfahren gemäß § 50;Entscheidungen in Verfahren gemäß Paragraph 50,;
11.Ziffer 11Entscheidungen in Verfahren gemäß §§ 79 und 85;Entscheidungen in Verfahren gemäß Paragraphen 79 und 85;
12.Ziffer 12Feststellung der der sektorspezifischen Regulierung unterliegenden relevanten Märkte sowie die Feststellung, ob auf diesen jeweils ein oder mehrere Unternehmen über beträchtliche Marktmacht verfügen oder aber effektiver Wettbewerb gegeben ist und die Aufhebung, Beibehaltung, Änderung oder Auferlegung von spezifischen Verpflichtungen gemäß § 87;Feststellung der der sektorspezifischen Regulierung unterliegenden relevanten Märkte sowie die Feststellung, ob auf diesen jeweils ein oder mehrere Unternehmen über beträchtliche Marktmacht verfügen oder aber effektiver Wettbewerb gegeben ist und die Aufhebung, Beibehaltung, Änderung oder Auferlegung von spezifischen Verpflichtungen gemäß Paragraph 87,;
14.Ziffer 14Ermittlung des aus dem Universaldienstfonds zu leistenden finanziellen Ausgleichs gemäß § 109;Ermittlung des aus dem Universaldienstfonds zu leistenden finanziellen Ausgleichs gemäß Paragraph 109,;
15.Ziffer 15Feststellung des an den Universaldienstfonds zu leistenden Betrages gemäß § 110;Feststellung des an den Universaldienstfonds zu leistenden Betrages gemäß Paragraph 110,;
16.Ziffer 16Entscheidungen über Sicherheitsüberprüfungen gemäß § 123 Abs. 3 Satz 2;Entscheidungen über Sicherheitsüberprüfungen gemäß Paragraph 123, Absatz 3, Satz 2;
17.Ziffer 17Entscheidungen in Verfahren gemäß § 126 Abs. 3;Entscheidungen in Verfahren gemäß Paragraph 126, Absatz 3,;
18.Ziffer 18Entscheidung über den Entzug der Rechte, Kommunikationsnetze bereitzustellen oder -dienste anzubieten gemäß § 184 Abs. 3;Entscheidung über den Entzug der Rechte, Kommunikationsnetze bereitzustellen oder -dienste anzubieten gemäß Paragraph 184, Absatz 3,;
19.Ziffer 19Feststellung und Antragstellung gemäß § 190;Feststellung und Antragstellung gemäß Paragraph 190,;
20.Ziffer 20Entscheidungen in Verfahren gemäß § 203;Entscheidungen in Verfahren gemäß Paragraph 203,;
21.Ziffer 21Entscheidungen über grenzüberschreitende Streitigkeiten gemäß § 204;Entscheidungen über grenzüberschreitende Streitigkeiten gemäß Paragraph 204,;
22.Ziffer 22Antragstellung an das Kartellgericht gemäß § 210;Antragstellung an das Kartellgericht gemäß Paragraph 210,;
23.Ziffer 23Entscheidung über geeignete und erforderliche Maßnahmen nach Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EU) 2015/2120 im Einzelfall;Entscheidung über geeignete und erforderliche Maßnahmen nach Artikel 5, Absatz eins, Verordnung (EU) 2015/2120 im Einzelfall;
24.Ziffer 24Entscheidungen über Tragfähigkeit der Abschaffung der Endkunden-Roamingaufschläge gemäß Art. 6c Verordnung (EU) 2015/2120 im Einzelfall;Entscheidungen über Tragfähigkeit der Abschaffung der Endkunden-Roamingaufschläge gemäß Artikel 6 c, Verordnung (EU) 2015/2120 im Einzelfall;
25.Ziffer 25Entscheidungen über Maßnahmen nach Art. 9 Abs. 4 Buchstabe g der Verordnung (EU) 2017/2394 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004, ABl. Nr. L 345 vom 27.12.2017 S. 1, in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. 2018/302, ABl. Nr. L 60I vom 02.03.2019 S. 1, aufgrund von Ansprüchen nach § 7b des Verbraucherbehördenkooperationsgesetzes (VBKG) gegenüber Anbietern von Internetzugangsdiensten, Hosting-Diensten, Diensten der Zwischenspeicherung (Caching), Suchmaschinen bzw. der Registrierungsstelle für Domänennamen;Entscheidungen über Maßnahmen nach Artikel 9, Absatz 4, Buchstabe g der Verordnung (EU) 2017/2394 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2006 aus 2004,, Amtsblatt Nummer L 345 vom 27.12.2017 Seite 1, in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. 2018/302, Amtsblatt Nummer L 60I vom 02.03.2019 Seite 1, aufgrund von Ansprüchen nach Paragraph 7 b, des Verbraucherbehördenkooperationsgesetzes (VBKG) gegenüber Anbietern von Internetzugangsdiensten, Hosting-Diensten, Diensten der Zwischenspeicherung (Caching), Suchmaschinen bzw. der Registrierungsstelle für Domänennamen;
26.Ziffer 26Entscheidungen über vorläufige Maßnahmen nach Art. 9 Abs. 4 Buchstaben a und g der Verordnung (EU) 2017/2394 aufgrund von Ansprüchen nach § 7c des Verbraucherbehördenkooperationsgesetzes (VBKG) gegenüber Hosting-Diensten und gegebenenfalls Anbietern von Internetzugangsdiensten, Diensten der Zwischenspeicherung (Caching), Suchmaschinen bzw. der Registrierungsstelle für Domänenname.Entscheidungen über vorläufige Maßnahmen nach Artikel 9, Absatz 4, Buchstaben a und g der Verordnung (EU) 2017/2394 aufgrund von Ansprüchen nach Paragraph 7 c, des Verbraucherbehördenkooperationsgesetzes (VBKG) gegenüber Hosting-Diensten und gegebenenfalls Anbietern von Internetzugangsdiensten, Diensten der Zwischenspeicherung (Caching), Suchmaschinen bzw. der Registrierungsstelle für Domänenname.
In Kraft seit 01.11.2021 bis 30.09.2026
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