§ 194a TKG 2021 Aufgaben der Servicestelle für Künstliche Intelligenz

TKG 2021 - Telekommunikationsgesetz 2021

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Im Rahmen der nach § 17 Abs. 8 KOG bei der RTR-GmbH eingerichteten „Servicestelle für Künstliche Intelligenz“ (KI) umfasst die Aufgabe des Fachbereichs Telekommunikation und Post jedenfalls folgende Unterstützungs- und Beratungsleistungen für die Öffentlichkeit, insbesondere in Bezug auf: Im Rahmen der nach Paragraph 17, Absatz 8, KOG bei der RTR-GmbH eingerichteten „Servicestelle für Künstliche Intelligenz“ (KI) umfasst die Aufgabe des Fachbereichs Telekommunikation und Post jedenfalls folgende Unterstützungs- und Beratungsleistungen für die Öffentlichkeit, insbesondere in Bezug auf:
    1. 1.Ziffer einsdie regulatorischen Rahmenbedingungen bei der Entwicklung und den Einsatz von KI in Unternehmen und öffentlichen Rechtsträgern;
    2. 2.Ziffer 2die regulatorischen Rahmenbedingungen für die technische Dokumentation von KI-Systemen einschließlich der Informationen für Nutzerinnen und Nutzer;
    3. 3.Ziffer 3die Förderung des Wissensaufbaus und -austausches zu KI und den Märkten für KI-Anwendungen, insbesondere durch Durchführung von Studien, Analysen und Fachveranstaltungen;
    4. 4.Ziffer 4die Auswirkungen von KI auf Cyber-Sicherheit;
    5. 5.Ziffer 5bereits eingesetzte KI in Hochrisikobereichen.
    Zur Erfüllung dieser Aufgaben kommt der Servicestelle, der Querschnittsmaterie entsprechend, auch eine koordinierende Funktion zu.
  2. (2)Absatz 2,Berührt eine Tätigkeit der Servicestelle im Fachbereich Telekommunikation und Post Fragen der Medien und Meinungsvielfalt sowie medienpolitische Themenstellungen in Zusammenhang mit KI, so hat der Geschäftsführer für den Fachbereich Telekommunikation und Post für die weitere Vorgangsweise zur Behandlung des Themas in seinem Fachbereich das Einvernehmen mit dem Geschäftsführer des Fachbereichs Medien herzustellen.
In Kraft seit 01.01.2024 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 194a TKG 2021


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 194a TKG 2021 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 194a TKG 2021


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 194a TKG 2021


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 194a TKG 2021 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis TKG 2021 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 194 TKG 2021
§ 195 TKG 2021