Die Landesregierung hat Richtlinien über die Gewährung von Förderungen zu erlassen. In die Richtlinien sind insbesondere Bestimmungen aufzunehmen über:
a) | das Verfahren zur Gewährung einer Förderung; | |||||||||
b) | die Auflagen und Bedingungen, unter denen eine Förderung gewährt wird; | |||||||||
c) | den Nachweis der bestimmungsgemäßen Verwendung der Förderungsmittel; | |||||||||
d) | den Widerruf der Förderung und die damit verbundene Pflicht zur Rückerstattung. |
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