§ 8 StZRegBehV 2022 Registrierung eines E-ID

StZRegBehV 2022 - Stammzahlenregisterbehördenverordnung 2022

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Abfrage des ERnP

Für Zwecke der Registrierung eines E-ID gemäß § 4a E-GovG kann die Stammzahlenregisterbehörde den Registrierungsbehörden eine Liste von bestehenden Eintragungen aus dem ERnP, auf die die übermittelten Daten zutreffen, unter Angabe sämtlicher Eintragungsdaten gemäß § 2 Z 1 ERegV 2022 übermitteln. Dies ist ausschließlich für den Zweck der eindeutigen Zuordnung der betroffenen Person zu einem bestehenden Eintrag durchzuführen und nur zulässig, wenn die vom Verantwortlichen übermittelten Daten auf höchstens drei Personen zutreffen. Die Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn diese für den genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Für Zwecke der Registrierung eines E-ID gemäß Paragraph 4 a, E-GovG kann die Stammzahlenregisterbehörde den Registrierungsbehörden eine Liste von bestehenden Eintragungen aus dem ERnP, auf die die übermittelten Daten zutreffen, unter Angabe sämtlicher Eintragungsdaten gemäß Paragraph 2, Ziffer eins, ERegV 2022 übermitteln. Dies ist ausschließlich für den Zweck der eindeutigen Zuordnung der betroffenen Person zu einem bestehenden Eintrag durchzuführen und nur zulässig, wenn die vom Verantwortlichen übermittelten Daten auf höchstens drei Personen zutreffen. Die Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn diese für den genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind.

In Kraft seit 24.06.2022 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 8 StZRegBehV 2022


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 8 StZRegBehV 2022 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 8 StZRegBehV 2022


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 8 StZRegBehV 2022


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 8 StZRegBehV 2022 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 7 StZRegBehV 2022
§ 9 StZRegBehV 2022