§ 12 StZRegBehV 2022 Schlussbestimmungen

StZRegBehV 2022 - Stammzahlenregisterbehördenverordnung 2022

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Auftragsverarbeiter

Sofern sich die Stammzahlenregisterbehörde zur Wahrnehmung der im § 7 Abs. 2 E-GovG sowie in dieser Verordnung geregelten Aufgaben des Bundesministeriums für Inneres als Auftragsverarbeiter bedient, hat dieses insbesondere die folgenden Leistungen zu erbringen: Sofern sich die Stammzahlenregisterbehörde zur Wahrnehmung der im Paragraph 7, Absatz 2, E-GovG sowie in dieser Verordnung geregelten Aufgaben des Bundesministeriums für Inneres als Auftragsverarbeiter bedient, hat dieses insbesondere die folgenden Leistungen zu erbringen:

  1. 1.Ziffer einsdie Zuordnungsprüfung von Daten zu einem Eintrag im ZMR oder im ERnP,
  2. 2.Ziffer 2die Errechnung der Stammzahl und die Errechnung von bPK für den öffentlichen und privaten Bereich,
  3. 3.Ziffer 3die Erstellung der Personenbindung für die Verwendung des E-ID bei Datenverarbeitungen des öffentlichen oder privaten Bereichs oder bei Datenverarbeitungen im Ausland sowie
  4. 4.Ziffer 4die Einfügung des Bestehens einer Vertretungsbefugnis in die Personenbindung.
In Kraft seit 24.06.2022 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 12 StZRegBehV 2022


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 12 StZRegBehV 2022 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 12 StZRegBehV 2022


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 12 StZRegBehV 2022


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 12 StZRegBehV 2022 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 11 StZRegBehV 2022
§ 13 StZRegBehV 2022