§ 19 Stmk. LB 1991 Prüfungsordnungen

Stmk. LB 1991 - Steiermärkisches Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz 1991

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.04.2024

Unter Berücksichtigung der allgemeinen Bestimmungen des § 17 ist für die Facharbeiter- und Meisterausbildung eine Prüfungsordnung zu erlassen. In dieser sind insbesondere Bestimmungen über

a)

die Bestellung und Zusammensetzung der Prüfungskommission;

b)

die Gegenstände der praktischen, mündlichen und schriftlichen Teile der Prüfung;

c)

die Form und Art der Anmeldung zur Prüfung;

d)

den Prüfungsvorgang und die Bewertung des Prüfungsergebnisses (praktischer, mündlicher und schriftlicher Teil, Prüfungsnoten), die Entscheidung der Prüfungskommission sowie den Inhalt und die Form der Prüfungsniederschrift;

e)

den Inhalt und die Form der Prüfungszeugnisse;

f)

die Höhe der Prüfungstaxe und den Verfall der Prüfungstaxe bei Nichtbestehen der Prüfung oder bei Nichtantreten des angemeldeten Prüflings zur Prüfung

zu treffen.

In Kraft seit 09.09.1991 bis 31.12.9999
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