§ 23 Stmk. LB 1991 Gebührenrechtliche Bestimmungen

Stmk. LB 1991 - Steiermärkisches Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz 1991

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Alle Eingaben in den durch dieses Gesetz geregelten Angelegenheiten sowie die Bescheinigung über den Besuch von Kursen und Lehrgängen sind von der Entrichtung von Landesverwaltungsabgaben befreit.

In Kraft seit 09.09.1991 bis 31.12.9999
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