§ 24 Stmk. LB 1991 Inkrafttreten

Stmk. LB 1991 - Steiermärkisches Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz 1991

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 11.05.2024

(1) Dieses Gesetz tritt mit Beginn des Schuljahres 1991/92 gemäß § 10 Abs. 1 des Steiermärkischen land- und forstwirtschaftlichen Schulgesetzes 1976 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Steiermärkische Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz 1967, LGBl. Nr. 2/1968, in der geltenden Fassung des LGBl. Nr. 58/1977, außer Kraft.

(2) Auf bestehende Lehr- und Arbeitsverhältnisse findet weiterhin das Steiermärkische Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz 1967, LGBl. Nr. 2/1968, in der Fassung des LGBl. Nr. 58/1977, Anwendung.

(3) Die auf Grund des Steiermärkischen Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes 1967 erlassenen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen bleiben bis zur Neuerlassung solcher Vorschriften auf der Grundlage des § 17 Abs. 1 dieses Gesetzes in Geltung.

In Kraft seit 09.09.1991 bis 31.12.9999
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