§ 122 SFVO Gebrauch von Feuer auf Fahrzeugen

SFVO - Seen- und Fluss-Verkehrsordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.08.2026

In gedeckten Laderäumen und in der Nähe offener Ladeluken gedeckter Laderäume sind der Gebrauch von Feuer und offenem Licht sowie das Rauchen verboten.

In Kraft seit 16.04.2013 bis 31.12.9999
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