Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Ein Schiff darf eine Reise erst dann antreten, wenn alle nach dem Schiffssicherheitsvertrag und nach dieser Verordnung vorgeschriebenen Zeugnisse gültig sind und sich an Bord befinden.
In Kraft seit 15.04.1981 bis 31.12.9999
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