§ 17 PLH-Verordnung 2010 Kosten

PLH-Verordnung 2010 - Beihilfen für die private Lagerhaltung von bestimmten landwirtschaftlichen Erzeugnissen

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Wer über die Regelungen des gemeinschaftlichen Marktordnungsrechts hinausgehend Probeentnahmen und Warenuntersuchungen verlangt, hat die dafür anfallenden Kosten zu tragen.

In Kraft seit 01.07.2010 bis 31.12.9999
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