Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Versorgungsmonat ist jeder Kalendermonat einer Versorgungszeit im Sinne der §§ 44 und 45. Versorgungsmonat ist jeder Kalendermonat einer Versorgungszeit im Sinne der Paragraphen 44 und 45,
In Kraft seit 01.01.2020 bis 31.12.9999
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