§ 55 NVG 2020 Alterspension

NVG 2020 - Notarversorgungsgesetz

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Anspruch auf Alterspension hat die in die Vorsorge einbezogene Person bei einem Stichtag nach dem 1. September 2027 nach Vollendung des 70. Lebensjahres (Regelpensionsalter). Liegt der Stichtag vor dem 1. September 2027, so tritt an die Stelle des 70. Lebensjahres das 65. Lebensjahr. An die Stelle des 65. Lebensjahres tritt, wenn die in die Vorsorge einbezogene Person dieses Lebensjahr vollendetim Jänner oder Februar oder März 2015 das 67. Lebensjahr und fünf Kalendermonate,im April oder Mai oder Juni 2015 das 67. Lebensjahr und sechs Kalendermonate,im Juli oder August oder September 2015 das 67. Lebensjahr und sieben Kalendermonate,im Oktober oder November oder Dezember 2015 das 67. Lebensjahr und acht Kalendermonate,im Jänner oder Februar oder März 2016 das 67. Lebensjahr und neun Kalendermonate,im April oder Mai oder Juni 2016 das 67. Lebensjahr und zehn Kalendermonate,im Juli oder August oder September 2016 das 67. Lebensjahr und elf Kalendermonate,im Oktober oder November oder Dezember 2016 das 68. Lebensjahr,im Jänner oder Februar oder März 2017 das 68. Lebensjahr und ein Kalendermonat,im April oder Mai oder Juni 2017 das 68. Lebensjahr und zwei Kalendermonate,im Juli oder August oder September 2017 das 68. Lebensjahr und drei Kalendermonate,im Oktober oder November oder Dezember 2017 das 68. Lebensjahr und vier Kalendermonate,im Jänner oder Februar oder März 2018 das 68. Lebensjahr und fünf Kalendermonate,im April oder Mai oder Juni 2018 das 68. Lebensjahr und sechs Kalendermonate,im Juli oder August oder September 2018 das 68. Lebensjahr und sieben Kalendermonate,im Oktober oder November oder Dezember 2018 das 68. Lebensjahr und acht Kalendermonate,im Jänner oder Februar oder März 2019 das 68. Lebensjahr und neun Kalendermonate,im April oder Mai oder Juni 2019 das 68. Lebensjahr und zehn Kalendermonate,im Juli oder August oder September 2019 das 68. Lebensjahr und elf Kalendermonate,im Oktober oder November oder Dezember 2019 das 69. Lebensjahr,im Jänner oder Februar oder März 2020 das 69. Lebensjahr und ein Kalendermonat,im April oder Mai oder Juni 2020 das 69. Lebensjahr und zwei Kalendermonate,im Juli oder August oder September 2020 das 69. Lebensjahr und drei Kalendermonate,im Oktober oder November oder Dezember 2020 das 69. Lebensjahr und vier Kalendermonate,im Jänner oder Februar oder März 2021 das 69. Lebensjahr und fünf Kalendermonate,im April oder Mai oder Juni 2021 das 69. Lebensjahr und sechs Kalendermonate,im Juli oder August oder September 2021 das 69. Lebensjahr und sieben Kalendermonate,im Oktober oder November oder Dezember 2021 das 69. Lebensjahr und acht Kalendermonate,im Jänner oder Februar oder März 2022 das 69. Lebensjahr und neun Kalendermonate,im April oder Mai oder Juni 2022 das 69. Lebensjahr und zehn Kalendermonate undim Juli oder August oder September 2022 das 69. Lebensjahr und elf Kalendermonate.Dieser Anspruch besteht jedoch nur dann, wenn ihr Amt erloschen ist oder wenn sie aus dem Verzeichnis der Notariatskandidat/inn/en gestrichen wurde.
  2. (2)Absatz 2,Besteht bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres Anspruch auf Berufsunfähigkeitspension oder vorzeitige Alterspension, so gebührt die Berufsunfähigkeitspension bzw. vorzeitige Alterspension ab diesem Zeitpunkt als Alterspension.
  3. (3)Absatz 3,Ab dem Zeitpunkt des Bestehens eines Anspruches auf eine Leistung aus dem Versorgungsfall des Alters erlischt ein Anspruch auf Berufsunfähigkeitsgeld.
In Kraft seit 01.01.2020 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 55 NVG 2020


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 55 NVG 2020 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 55 NVG 2020


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 55 NVG 2020


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 55 NVG 2020 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis NVG 2020 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 54 NVG 2020
§ 56 NVG 2020