Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.09.2026
Als Versorgungsleistungen sind zu gewähren:
1.Ziffer einsaus dem Versorgungsfall des Alters
a)Litera adie Alterspension;
b)Litera bdie vorzeitige Alterspension;
2.Ziffer 2aus dem Versorgungsfall der dauernden Berufsunfähigkeit die Berufsunfähigkeitspension;
3.Ziffer 3aus dem Versorgungsfall der vorübergehenden Berufsunfähigkeit das Berufsunfähigkeitsgeld;
4.Ziffer 4aus dem Versorgungsfall des Todes
a)Litera adie Hinterbliebenenpensionen,
b)Litera bdie Abfindung,
c)Litera cder Bestattungskostenbeitrag.
In Kraft seit 01.01.2020 bis 31.12.9999
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