Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
Ein medizinischer Masseur in Ausbildung ist vom fachspezifischen und organisatorischen Leiter zur kommissionellen Prüfung zuzulassen, wenn alle in den Anlagen 1 und 2 vorgesehenen Unterrichtsfächer und die praktische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen wurden.
In Kraft seit 23.09.2015 bis 31.12.9999
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