§ 51 LSD-BG Zustellung und Vollstreckung der Entscheidung einer Behörde eines anderen EU-Mitgliedstaats oder EWR-Staats im Inland

LSD-BG - Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
Anwendungsbereich

Der vierte Abschnitt regelt, mit welchen Maßnahmen Ersuchen einer Behörde eines anderen EU-Mitgliedstaats oder EWR-Staats um

  1. 1.Ziffer einsZustellung und
  2. 2.Ziffer 2Vollstreckung
der Entscheidung eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde dieses EU-Mitgliedstaats oder EWR-Staats im Inland wegen Verletzung einer arbeitsrechtlichen Vorschrift zu entsprechen ist, wenn das Ersuchen an ein Amt der Landesregierung, an eine sonstige inländische Verwaltungsbehörde oder an ein inländisches Gericht ergangen ist.
In Kraft seit 01.01.2017 bis 31.12.9999
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Inhaltsverzeichnis LSD-BG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
§ 41 LSD-BG Zustellung an ausländische Arbeitgeber im Inland§ 42 LSD-BG Erwirkung der Zustellung und Vollstreckung der Entscheidungen inländischer Behörden in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder EWR-Staat§ 43 LSD-BG Übermittlung eines Ersuchens um Zustellung oder Vollstreckung§ 44 LSD-BG Mitteilung der weiteren Behandlung eines Ersuchens um Zustellung oder Vollstreckung§ 45 LSD-BG Erwirkung der Zustellung der Entscheidungen inländischer Behörden in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder EWR-Staat§ 46 LSD-BG Ersuchen um Zustellung in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder EWR-Staat§ 47 LSD-BG Erwirkung der Vollstreckung der Entscheidungen inländischer Behörden in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder EWR-Staat§ 48 LSD-BG Ersuchen um Vollstreckung in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder EWR-Staat§ 49 LSD-BG Benachrichtigung der um Vollstreckung ersuchten Behörde eines anderen EU-Mitgliedstaats oder EWR-Staats§ 50 LSD-BG Folgen des Ersuchens um Vollstreckung in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder EWR-Staat für die Vollstreckung im Inland§ 51 LSD-BG Zustellung und Vollstreckung der Entscheidung einer Behörde eines anderen EU-Mitgliedstaats oder EWR-Staats im Inland§ 52 LSD-BG Anerkennung und Gleichbehandlung der Entscheidung eines anderen EU-Mitgliedstaats oder EWR-Staats§ 53 LSD-BG Weiterleitung bei Unzuständigkeit§ 54 LSD-BG Ablehnung der Vollstreckung§ 55 LSD-BG Benachrichtigung der ersuchenden Behörde eines anderen EU-Mitgliedstaats oder EWR-Staats§ 56 LSD-BG Zustellung gerichtlicher und verwaltungsbehördlicher Entscheidungen eines anderen EU-Mitgliedstaats oder EWR-Staats im Inland§ 57 LSD-BG Anzuwendendes Verfahrensrecht§ 58 LSD-BG Ablehnung der Zustellung§ 59 LSD-BG Vollstreckung verwaltungsbehördlicher Entscheidungen eines anderen EU-Mitgliedstaats oder EWR-Staats im Inland§ 60 LSD-BG Anzuwendendes Verfahrensrecht§ 61 LSD-BG Aufschub der Vollstreckung
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 50 LSD-BG
§ 52 LSD-BG