§ 42 LSD-BG Erwirkung der Zustellung und Vollstreckung der Entscheidungen inländischer Behörden in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder EWR-Staat

LSD-BG - Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
Anwendungsbereich

Der dritte Abschnitt regelt die Erwirkung der Zustellung und Vollstreckung

  1. 1.Ziffer einsvon Strafbescheiden der Bezirksverwaltungsbehörden,
  2. 2.Ziffer 2von Erkenntnissen der Verwaltungsgerichte der Länder,
  3. 3.Ziffer 3von Erkenntnissen des Bundesverwaltungsgerichts und
  4. 4.Ziffer 4von Erkenntnissen des Verwaltungsgerichtshofs
im EU-Mitgliedstaat oder EWR-Staat, in dem der Beschuldigte, gegen den eine Geldstrafe verhängt wurde, seinen Sitz oder Wohnsitz hat.
In Kraft seit 01.01.2017 bis 31.12.9999
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Inhaltsverzeichnis LSD-BG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
§ 32 LSD-BG Parteistellung in Verwaltungs(straf)verfahren§ 33 LSD-BG Vorläufige Sicherheit§ 34 LSD-BG Zahlungsstopp – Zahlungsverbot – Sicherheitsleistung§ 35 LSD-BG§ 36 LSD-BG Durchsetzung von Maßnahmen zum Schutz arbeitsrechtlicher Ansprüche bei grenzüberschreitendem Arbeitseinsatz§ 37 LSD-BG Bestimmung der Begriffe „inländische Behörde“ und „inländische Behörden“§ 38 LSD-BG Aufwand der Strafverfolgung bei grenzüberschreitender Rechtsdurchsetzung§ 39 LSD-BG Verwendung des Binnenmarkt-Informationssystems (IMI)§ 40 LSD-BG Ämter der Landesregierung als zentrale Behörden§ 41 LSD-BG Zustellung an ausländische Arbeitgeber im Inland§ 42 LSD-BG Erwirkung der Zustellung und Vollstreckung der Entscheidungen inländischer Behörden in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder EWR-Staat§ 43 LSD-BG Übermittlung eines Ersuchens um Zustellung oder Vollstreckung§ 44 LSD-BG Mitteilung der weiteren Behandlung eines Ersuchens um Zustellung oder Vollstreckung§ 45 LSD-BG Erwirkung der Zustellung der Entscheidungen inländischer Behörden in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder EWR-Staat§ 46 LSD-BG Ersuchen um Zustellung in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder EWR-Staat§ 47 LSD-BG Erwirkung der Vollstreckung der Entscheidungen inländischer Behörden in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder EWR-Staat§ 48 LSD-BG Ersuchen um Vollstreckung in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder EWR-Staat§ 49 LSD-BG Benachrichtigung der um Vollstreckung ersuchten Behörde eines anderen EU-Mitgliedstaats oder EWR-Staats§ 50 LSD-BG Folgen des Ersuchens um Vollstreckung in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder EWR-Staat für die Vollstreckung im Inland§ 51 LSD-BG Zustellung und Vollstreckung der Entscheidung einer Behörde eines anderen EU-Mitgliedstaats oder EWR-Staats im Inland§ 52 LSD-BG Anerkennung und Gleichbehandlung der Entscheidung eines anderen EU-Mitgliedstaats oder EWR-Staats
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 41 LSD-BG
§ 43 LSD-BG