§ 38 LSD-BG Aufwand der Strafverfolgung bei grenzüberschreitender Rechtsdurchsetzung

LSD-BG - Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.08.2026

Inländische Behörden haben bei der Entscheidung über die Einstellung eines nach diesem Hauptstück geführten Verwaltungsstrafverfahrens die Tatsache zu berücksichtigen, dass die Rechtsdurchsetzung und Strafverfolgung in Fällen des § 36 wegen ihrer Beziehung zu mehr als einem Staat einen vergleichsweise höheren Aufwand erfordern kann. Diese Tatsache allein rechtfertigt die Einstellung eines Verwaltungsstrafverfahrens nach § 45 Abs. 1 Z 6 VStG nicht. Inländische Behörden haben bei der Entscheidung über die Einstellung eines nach diesem Hauptstück geführten Verwaltungsstrafverfahrens die Tatsache zu berücksichtigen, dass die Rechtsdurchsetzung und Strafverfolgung in Fällen des Paragraph 36, wegen ihrer Beziehung zu mehr als einem Staat einen vergleichsweise höheren Aufwand erfordern kann. Diese Tatsache allein rechtfertigt die Einstellung eines Verwaltungsstrafverfahrens nach Paragraph 45, Absatz eins, Ziffer 6, VStG nicht.

In Kraft seit 01.01.2017 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 38 LSD-BG


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 38 LSD-BG selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 38 LSD-BG


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 38 LSD-BG


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 38 LSD-BG eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis LSD-BG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
§ 28 LSD-BG Nichtbereithalten und Nichtübermitteln der Lohnunterlagen§ 29 LSD-BG Unterentlohnung§ 30 LSD-BG Unterlassung einer Änderungsmeldung zur Person des verantwortlichen Beauftragten§ 31 LSD-BG Untersagung der Dienstleistung§ 32 LSD-BG Parteistellung in Verwaltungs(straf)verfahren§ 33 LSD-BG Vorläufige Sicherheit§ 34 LSD-BG Zahlungsstopp – Zahlungsverbot – Sicherheitsleistung§ 35 LSD-BG§ 36 LSD-BG Durchsetzung von Maßnahmen zum Schutz arbeitsrechtlicher Ansprüche bei grenzüberschreitendem Arbeitseinsatz§ 37 LSD-BG Bestimmung der Begriffe „inländische Behörde“ und „inländische Behörden“§ 38 LSD-BG Aufwand der Strafverfolgung bei grenzüberschreitender Rechtsdurchsetzung§ 39 LSD-BG Verwendung des Binnenmarkt-Informationssystems (IMI)§ 40 LSD-BG Ämter der Landesregierung als zentrale Behörden§ 41 LSD-BG Zustellung an ausländische Arbeitgeber im Inland§ 42 LSD-BG Erwirkung der Zustellung und Vollstreckung der Entscheidungen inländischer Behörden in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder EWR-Staat§ 43 LSD-BG Übermittlung eines Ersuchens um Zustellung oder Vollstreckung§ 44 LSD-BG Mitteilung der weiteren Behandlung eines Ersuchens um Zustellung oder Vollstreckung§ 45 LSD-BG Erwirkung der Zustellung der Entscheidungen inländischer Behörden in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder EWR-Staat§ 46 LSD-BG Ersuchen um Zustellung in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder EWR-Staat§ 47 LSD-BG Erwirkung der Vollstreckung der Entscheidungen inländischer Behörden in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder EWR-Staat§ 48 LSD-BG Ersuchen um Vollstreckung in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder EWR-Staat
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 37 LSD-BG
§ 39 LSD-BG