§ 36 LSD-BG (Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz), Durchsetzung von Maßnahmen zum Schutz arbeitsrechtlicher Ansprüche bei grenzüberschreitendem Arbeitseinsatz - JUSLINE Österreich
§ 36 LSD-BG Durchsetzung von Maßnahmen zum Schutz arbeitsrechtlicher Ansprüche bei grenzüberschreitendem Arbeitseinsatz
LSD-BG - Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.08.2026
Anwendungsbereich
Das dritte Hauptstück regelt im Zusammenhang mit der Übertretung arbeitsrechtlicher Vorschriften oder einer Vorschrift nach diesem Bundesgesetz
1.Ziffer einsin seinem zweiten Abschnitt die Zustellung inländischer behördlicher Dokumente an ausländische Arbeitgeber im Inland (§ 41);in seinem zweiten Abschnitt die Zustellung inländischer behördlicher Dokumente an ausländische Arbeitgeber im Inland (Paragraph 41,);
2.Ziffer 2in seinem dritten Abschnitt die Erwirkung
a)Litera ader Zustellung (§§ 43 bis 46) undder Zustellung (Paragraphen 43, bis 46) und
b)Litera bder Vollstreckung (§§ 43, 44 und 47 bis 50)der Vollstreckung (Paragraphen 43, 44, und 47 bis 50)
3.Ziffer 3in seinem vierten Abschnitt
a)Litera adie Zustellung gerichtlicher und verwaltungsbehördlicher Entscheidungen (§§ 52, 53, 55 sowie 56 bis 58),die Zustellung gerichtlicher und verwaltungsbehördlicher Entscheidungen (Paragraphen 52, 53, 55, sowie 56 bis 58),
b)Litera bdie Vollstreckung verwaltungsbehördlicher Entscheidungen (§§ 52 bis 55 sowie 59 bis 64) unddie Vollstreckung verwaltungsbehördlicher Entscheidungen (Paragraphen 52, bis 55 sowie 59 bis 64) und
c)Litera cdie Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen (§§ 52 bis 55 sowie §§ 65 bis 67)die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen (Paragraphen 52, bis 55 sowie Paragraphen 65, bis 67)
auf Ersuchen eines anderen EU- oder EWR-Vertragsstaats im Inland.
In Kraft seit 01.01.2017 bis 31.12.9999
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