§ 25 Krypto-MPfG Mahnung und Widerruf der Registrierung

Krypto-MPfG - Krypto-Meldepflichtgesetz

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Erfüllt ein meldender Kryptowert-Betreiber seine Meldepflicht gemäß § 18 nicht fristgerecht, ist er vom zuständigen Finanzamt zwei Mal zu mahnen. Die Mahnungen können automatisiert erstellt und an die vom meldenden Kryptowert-Betreiber bekannt gegebene E-Mailadresse übermittelt werden.Erfüllt ein meldender Kryptowert-Betreiber seine Meldepflicht gemäß Paragraph 18, nicht fristgerecht, ist er vom zuständigen Finanzamt zwei Mal zu mahnen. Die Mahnungen können automatisiert erstellt und an die vom meldenden Kryptowert-Betreiber bekannt gegebene E-Mailadresse übermittelt werden.
  2. (2)Absatz 2,Ist der meldende Kryptowert-Betreiber 30 Tage nach der zweiten Mahnung seiner Meldepflicht nicht nachgekommen, ist seine Registrierung bis spätestens 90 Tage nach der zweiten Mahnung zu widerrufen. Der Widerruf kann automatisiert erstellt und an die von ihm bekannt gegebene E-Mailadresse übermittelt werden.
In Kraft seit 01.01.2026 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 25 Krypto-MPfG


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 25 Krypto-MPfG selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 25 Krypto-MPfG


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 25 Krypto-MPfG


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 25 Krypto-MPfG eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis Krypto-MPfG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 24 Krypto-MPfG
§ 26 Krypto-MPfG