Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024
Sofern im III. Teil auf technische Leitlinien und Normen Bezug genommen wird, so haben sie bei den jeweiligen Förderungsabwicklungsstellen sowie bei der zuständigen Abteilung des Amtes der Kärntner Landesregierung aufzuliegen und kann während der Amtsstunden in diese Einsicht genommen werden.
In Kraft seit 05.08.2016 bis 31.12.9999
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