§ 12 K-LAuszG Verweisungen

K-LAuszG - Kärntner Landes-Auszeichnungsgesetz, K-LAuszG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 07.10.2024

(1) Soweit in diesem Gesetz auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der nachstehenden Fassung anzuwenden:

a)

Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz 1991 – APSG, BGBl. Nr. 683/1991, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 126/2017,

b)

Väter-Karenzgesetz – VKG, BGBl. Nr. 651/1989, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 162/2015,

c)

Mutterschutzgesetz 1979 – MSchG, BGBl. Nr. 221/1979, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 126/2017.

(2) Soweit in diesem Gesetz auf landesgesetzliche Bestimmungen verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

In Kraft seit 20.02.2019 bis 31.12.9999
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