Kärntner Landes-Auszeichnungsgesetz, K-LAuszG (K-LAuszG) Fundstelle

K-LAuszG - Kärntner Landes-Auszeichnungsgesetz, K-LAuszG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2025
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 84/2024

I. Abschnitt
Allgemeines

§

1 Ehrung durch Auszeichnungen

II. Abschnitt
Auszeichnungen des Landes Kärnten

§

2 Kärntner Landesorden

§

3 Ehrenzeichen des Landes Kärnten

§

4 Kärntner Ehrenkreuz für Lebensrettung

§

5 Kärntner Lorbeer für ehrenamtliche Tätigkeit

§

5a Kärntner Medaille für Verdienste im Feuerwehrwesen

§

5b Kärntner Katastropheneinsatzmedaille

§

5c Kärntner Landessportehrenzeichen

III. Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen

§

6 Aussehen und Trageweise

§

7 Ausnahmen

§

8 Verleihung

§

8a Verleihungsvorschläge

§

9 Rechte der ausgezeichneten Personen

§

10 Widerruf einer Auszeichnung

§

11 Aberkennung einer Auszeichnung

§

11a Datenverarbeitung

§

11b Schutz der Auszeichnungen

IV. Abschnitt
Schluss- und Übergangsbestimmungen

§

12 Verweisungen

§

13 Schlussbestimmungen

In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.9999
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