§ 112 GWO 1998

GWO 1998 - Salzburger Gemeindewahlordnung 1998

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

Stichtag

 

§ 112

 

Der bei der Ausschreibung der Landtagswahl festgelegte Stichtag gilt auch als Stichtag für die Wahlen nach diesem Gesetz.

In Kraft seit 16.12.1998 bis 31.12.9999
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