Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.08.2026
Ziel der Absatzförderungsmaßnahmen auf Drittlandsmärkten ist die Förderung der Bekanntheit, des Images und des Absatzes von österreichischem Wein.
In Kraft seit 01.01.2023 bis 31.12.9999
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