Anl. 1 GSP-AV Im GAP-Strategieplan sind folgende Fördermaßnahmen mit dem Interventionscode und dem Namen für die Intervention erfasst:

GSP-AV - GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.08.2026

21-01 – Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit für Heimgutflächen (Basiszahlung für Heimgutflächen)

21-02 – Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit für Almweideflächen (Basiszahlung für Almweideflächen)

29-01 – Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit (Umverteilungszahlung)

30-01 – Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte (Zahlung für Junglandwirtlandwirtinnen und Junglandwirte)

31-01 – Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau

31-02 – Begrünung von Ackerflächen – System Immergrün

31-03 – Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen

31-04 – Tierwohl – Weide

31-05 – Nichtproduktive Ackerflächen und Agroforststreifen

32-01 – Gekoppelte Einkommensstützung für den Auftrieb von Rindern, Mutterschafen und -ziegen auf Almen (Almauftriebsprämie)

47-01 – Verbesserung der Produktionsplanung und Anpassung der Erzeugung an die Nachfrage

47-02 – Verbesserung und Erhaltung der Produktqualität

47-03 – Umsetzung unionsweiter und nationaler Qualitätsregelungen

47-04 – Verbesserung der Vermarktung

47-05 – Steigerung des Verbrauchs von Erzeugnissen des Sektors Obst und Gemüse

47-06 – Förderung des Absatzes von Erzeugnissen des Sektors Obst und Gemüse

47-07 – Bündelung des Angebots

47-08 – Forschung und Entwicklung im Sektor Obst und Gemüse

47-09 – Ökologische/biologische Erzeugung

47-10 – Integrierter Landbau

47-11 – Bodenerhaltung

47-12 – Erhalt oder Förderung der Artenvielfalt (Biodiversität) sowie Schaffung und Erhaltung von Lebensräumen zur Begünstigung von Biodiversität

47-13 – Energieeinsparung (inklusive Abwärmenutzung), Steigerung der Energieeffizienz sowie Investitionen in alternative Energien

47-14 – Verbesserung der Resilienz gegenüber Schädlingen und Pflanzenkrankheiten

47-15 – Verbesserung der Nutzung von und der Bewirtschaftung mit Wasser

47-16 – Verringerung des Pestizideinsatzes

47-17 – Verringerung des Abfallaufkommens sowie Verbesserung der Abfallbewirtschaftung

47-18 – Stärkung der Nachhaltigkeit und Effizienz des Transports sowie der Lagerung von Erzeugnissen des Sektors Obst und Gemüse

47-19 – Verringerung von Emissionen

47-20 – Beratungsdienste und technische Hilfe im Umweltbereich

47-21 – Beratungen, Schulungen und Austausch von bewährten Verfahren

47-22 – Wiederbepflanzung von Obstplantagen nach obligatorischer Rodung

47-23 – Marktrücknahmen zur kostenlosen Verteilung

47-24 – Ernteversicherung

47-25 – Krisenkommunikation

47-26 – Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen

55-01 – Aus- und Weiterbildung, Beratungsdienst

55-02 – Einstieg in die Bienenhaltung, Umstieg in die biologische Bienenhaltung, Biofuttermittel

55-03 – Netzwerkstelle Biene Österreich

55-04 – Investitionen im Imkereisektor

55-05 – Bienenzucht (Leistungsprüfung, Zuchtwertschätzung, Vatervölker, künstliche Besamung)

55-06 – Unterstützung von Analyselabors

55-07 – Angewandte Forschung und Innovation im Bereich der Bienenzucht

55-08 – Kommunikation, Sensibilisierung für hochwertige Imkereierzeugnisse, Marktbeobachtung

58-01 – Umstellungsförderung

58-02 – Investitionsförderung

58-03 – Informationsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten

58-04 – Absatzförderung auf Drittlandsmärkten

70-01 – Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB)

70-02 – Biologische Wirtschaftsweise

70-03 – Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel

70-04 – Heuwirtschaft

70-05 – Bewirtschaftung von Bergmähdern

70-06 – Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen

70-07 – Erosionsschutz Acker

70-08 – Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation

70-09 – Herbizidverzicht Wein, Obst und Hopfen

70-10 – Insektizidverzicht Wein, Obst und Hopfen

70-11 – Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau

70-12 – Almbewirtschaftung

70-13 – Tierwohl – Behirtung

70-14 – Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker

70-15 – Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland

70-16 – Naturschutz

70-17 – Ergebnisorientierte Bewirtschaftung

70-18 – Tierwohl – Stallhaltung Rinder

70-19 – Tierwohl – Schweinehaltung

70-20 – Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen

71-01 – Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete

72-01 – Natura 2000 und andere Schutzgebiete – Landwirtschaft

72-02 – Wasserrahmenrichtlinie – Landwirtschaft

73-01 – Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung

73-02 – Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

73-03 – Infrastruktur Wald

73-04 – Waldbewirtschaftung

73-05 – Investitionen in überbetriebliche Bewässerung

73-06 – Investitionen in ökologische Verbesserungen und Maßnahmen zur Minderung des Hochwasserrisikos

73-07 – Investitionen in gewässerökologische Verbesserung

73-08 – Investitionen in Diversifizierungsaktivitäten inklusive Be- und Verarbeitung sowie Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

73-09 – Ländliche Verkehrsinfrastruktur

73-10 – Orts- und Stadtkernförderung (Investitionen zur Revitalisierung und Sanierung oder Um- und Weiterbau von leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden oder öffentlichen Flächen)

73-11 – Investitionen in soziale Dienstleistungen

73-12 – Investition in erneuerbare Energien

73-13 – Umsetzung von Klima- und Energieprojekten auf lokaler Ebene

73-14 – Klimafreundliche Mobilitätslösungen – klimaaktiv mobil

73-15 – Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes

73-16 – Unterstützung für Investitionen im Bereich kleine touristische Infrastruktur mit Fokus auf alpine Infrastruktur mit touristischer Relevanz

73-17 – Unterstützung von Investitionen im Zuge von Unternehmensübergaben im ländlichen Raum

73-18 – Investitionen zur Stabilisierung von Hangrutschungen

75-01 – Förderung der Niederlassung von Junglandwirtinnen und Junglandwirten

75-02 – Unterstützung der Gründung und Entwicklung von innovativen Kleinunternehmen mit Mehrwert für den ländlichen Raum

77-01 – Teilnahme an Qualitätsregelungen für Lebensmittel und Zierpflanzen

77-02 – Zusammenarbeit

77-03 – Ländliche Innovationssysteme im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft

77-04 – Reaktivierung des Leerstands durch Bewusstseinsbildung & Beratung, Entwicklungskonzepte & Management zur Stadt- und Ortskernstärkung

77-05 – LEADER

77-06 – Förderung von Operationellen Gruppen und von Innovationsprojekten im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft für landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit – EIP-AGRI

78-01 – Land- und forstwirtschaftliche Betriebsberatung

78-02 – Wissenstransfer für land- und forstwirtschaftliche Themenfelder (fachliche und persönliche Fort- und Weiterbildung und Information)

78-03 – Wissenstransfer (Bewusstseins-, Weiterbildung, Beratung sowie Pläne und Studien) für außerland- und forstwirtschaftliche Themenfelder

In Kraft seit 03.01.2026 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Anl. 1 GSP-AV


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 1 GSP-AV selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Anl. 1 GSP-AV


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Anl. 1 GSP-AV


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Anl. 1 GSP-AV eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 244 GSP-AV
Anl. 2 GSP-AV