§ 210 GSP-AV Ausmaß der Förderung

GSP-AV - GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.08.2026

Die Förderung beträgt pauschal für:

  1. 1.Ziffer einsWeingartenumstellung in der Ebene (0 – 18% Steigung) 4 830 €/ha
  2. 2.Ziffer 2Weingartenumstellung in der Hanglage (18 – 25% Steigung) 7 650 €/ha
  3. 3.Ziffer 3Weingartenumstellung in der Steillage (größer 25% Steigung) 12 640 €/ha
  4. 4.Ziffer 4Böschungsterrassen 8,40 €/Laufmeter
  5. 5.Ziffer 5Mauerterrassen 91 €/m².
In Kraft seit 01.01.2023 bis 31.12.9999
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