Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.08.2026
Die Förderung beträgt pauschal für:
1.Ziffer einsWeingartenumstellung in der Ebene (0 – 18% Steigung) 4 830 €/ha
2.Ziffer 2Weingartenumstellung in der Hanglage (18 – 25% Steigung)7 650 €/ha
3.Ziffer 3Weingartenumstellung in der Steillage (größer 25% Steigung)12 640 €/ha
4.Ziffer 4Böschungsterrassen 8,40 €/Laufmeter
5.Ziffer 5Mauerterrassen 91 €/m².
In Kraft seit 01.01.2023 bis 31.12.9999
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