§ 202 GSP-AV Förderfähige Kosten

GSP-AV - GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.08.2026

Förderfähig sind Sachkosten, Investitionskosten und Personalkosten.

In Kraft seit 01.01.2023 bis 31.12.9999
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