§ 14 GBRG Aufgaben des Registrierungsbeirates

GBRG - Gesundheitsberuferegister-Gesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026

Dem Registrierungsbeirat obliegen insbesondere folgende Aufgaben:

  1. 1.Ziffer einsBeratung und Empfehlung für ein einheitliches Vorgehen der Registrierungsbehörden,
  2. 2.Ziffer 2Beratung und Empfehlung über grundsätzliche Fragen der Registrierung sowie der Registerführung einschließlich der Qualitätssicherung,
  3. 3.Ziffer 3Beratung und Empfehlungen hinsichtlich der Steigerung der Akzeptanz und der generellen Ausrichtung der Registrierung,
  4. 4.Ziffer 4Empfehlungen über die Weiterentwicklung der Registrierung.
In Kraft seit 01.01.2017 bis 31.12.9999
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