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Anm. 1: Z 7 der Novelle BGBl. II Nr. 475/2020 lautet: „In § 7 Abs. 4 werden … das Wort „festgelegt“ durch das Wort „festlegen“ ersetzt.“. Diese Anweisung konnte nicht durchgeführt werden.)Anmerkung eins, : Ziffer 7, der Novelle Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 475 aus 2020, lautet: „In Paragraph 7, Absatz 4, werden … das Wort „festgelegt“ durch das Wort „festlegen“ ersetzt.“. Diese Anweisung konnte nicht durchgeführt werden.)
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