§ 17 EWStV 2010 Außerkrafttreten

EWStV 2010 - Erwerbs- und Wohnungsstatistikverordnung 2010

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.09.2026

Die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Erwerbsstatistik und Wohnungsstatistik, BGBl. II Nr. 549/2003, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft. Die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Erwerbsstatistik und Wohnungsstatistik, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 549 aus 2003,, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft.

In Kraft seit 01.01.2021 bis 31.12.9999
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