§ 18 EWStV 2010 Inkrafttreten

EWStV 2010 - Erwerbs- und Wohnungsstatistikverordnung 2010

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,Der Titel sowie die §§ 1 bis 4, § 5 Abs. 1 und 3, § 6, § 7 Abs. 2 bis 5, §§ 8 bis 9, § 10 Abs. 1, § 11 Abs. 1 sowie die §§ 12 bis 18 samt Überschriften in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 475/2020 treten mit 1. Jänner 2021 in Kraft.Der Titel sowie die Paragraphen eins bis 4, Paragraph 5, Absatz eins und 3, Paragraph 6,, Paragraph 7, Absatz 2 bis 5, Paragraphen 8 bis 9, Paragraph 10, Absatz eins,, Paragraph 11, Absatz eins, sowie die Paragraphen 12 bis 18 samt Überschriften in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 475 aus 2020, treten mit 1. Jänner 2021 in Kraft.
In Kraft seit 01.01.2021 bis 31.12.9999
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