Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.09.2026
Soweit in dieser Verordnung personenbezogene Begriffe verwendet werden, kommt ihnen keine geschlechtsspezifische Bedeutung zu. Sie sind bei der Anwendung auf bestimmte Personen in der jeweils geschlechtsspezifischen Form zu verwenden.
In Kraft seit 01.01.2010 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 15 EWStV 2010
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 15 EWStV 2010 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 15 EWStV 2010