Die anerkannte Rettungsorganisation hat im Rahmen ihrer Statuten auf Grund der geschlossenen Vereinbarungen für die Einhaltung ihrer Verpflichtungen, insbesondere hinsichtlich personeller und sachlicher Ausstattung, zu sorgen. Hiebei sind die Richtlinien für den Rettungs- und Notarztrettungsdienst (§ 5a) zu beachten.
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