Kundmachung über die Wiederverlautbarung der Burgenländischen Gemeindeordnung (Bgld. KWG) Fundstelle

Bgld. KWG - Kundmachung über die Wiederverlautbarung der Burgenländischen Gemeindeordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.08.2025
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 01.09.2025 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 54/2005
  3. § 0 gültig von 01.01.2020 bis 31.08.2025 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 72/2019
  4. § 0 gültig von 02.10.2017 bis 31.12.2019 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 83/2016
  5. § 0 gültig von 01.01.2014 bis 01.10.2017 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 79/2013
  6. § 0 gültig von 01.01.2012 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 27/2012
  7. § 0 gültig von 29.05.2010 bis 31.12.2011 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 33/2010
  8. § 0 gültig von 30.08.2008 bis 28.05.2010 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 75/2008
  9. § 0 gültig von 13.08.2003 bis 29.08.2008

INHALTSVERZEICHNIS

1. Hauptstück:

§ 1 Begriff und rechtliche Stellung

§ 2 Namen

§ 3 Markt- und Stadtgemeinden

§ 4 Gemeindewappen und Gemeindefarben

§ 5 Gemeindesiegel

2. ABSCHNITT:

§ 6 Grundsätze

§ 7 Grenzänderungen

§ 8 Vereinigung

§ 9 Trennung

§ 10 Neubildung und Aufteilung

§ 11 Gemeinsame Bestimmungen

3. ABSCHNITT:

§ 12 Gemeindemitglieder

§ 13 Ehrenbürger

4. ABSCHNITT:

§ 14 Allgemeine Bestimmungen

§ 15 Gemeinderat

§ 15a Ersatzmitglieder

§ 16 Funktionsdauer

§ 17 Bürgermeister und Gemeindevorstand

§ 18 Angelobung; Entbindung von der Amtsverschwiegenheit

§ 19 Enden eines Mandates und Amtes

5. ABSCHNITT:

§ 20 Gemeindeverbände

§ 21 Verwaltungsgemeinschaften

§ 22 Satzung

§ 22a Gemeindekooperationen

2. Hauptstück:

§ 23 Aufgaben

2. ABSCHNITT:

§ 24 Aufgaben

3. ABSCHNITT:

§ 25 Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich

§ 26 Amtsenthebung

§ 27 Durchführung kollegialer Beschlüsse; Hemmung des Vollzugs

§ 28 Befugnisse bei Notstand

§ 29 Verfügung in dringenden Fällen

§ 30 Vertretung des Bürgermeisters

§ 31 Aufgaben im übertragenen Wirkungsbereich

§ 32 Ortsvorsteher und Ortsausschuss

§ 33 Umweltgemeinderat

§ 33a Jugendgemeinderat

4. ABSCHNITT:

§ 34 Aufgaben

5. ABSCHNITT:

§ 35 Beschlussfassung

§ 36 Einberufung des Gemeinderats

§ 37 Vorsitz

§ 38 Tagesordnung

§ 39 Anwesenheitspflicht

§ 40 Rechte der Mitglieder des Gemeinderats

§ 41 Beschlussfähigkeit

§ 42 Abstimmung

§ 43 Nichtigerklärung von Beschlüssen

§ 44 Öffentlichkeit

§ 45 Verhandlungsschrift

§ 46 Geschäftsordnung

6. ABSCHNITT:

§ 47 Gemeindeamt

§ 48 Verantwortlichkeit

§ 49 Befangenheit

§ 50 Urkunden

7. ABSCHNITT:

§ 51 Gemeindeversammlung

§ 52 Volksbefragung

§ 53 Bürgerinitiative

§ 54 Volksabstimmung

§ 55 Petitions- und Beschwerderecht

§ 56 Gemeinsame Bestimmungen

3. Hauptstück:

§ 57 Einteilung des Wirkungsbereichs

§ 58 Eigener Wirkungsbereich

§ 59 Selbständiges Verordnungsrecht

§ 60 Übertragener Wirkungsbereich

4. Hauptstück:

§ 60a Grundsätze der Haushaltsführung

§ 61 Begriff des Gemeindeeigentums

§ 62 Gemeindevermögen

§ 63 Wirtschaftliche Unternehmungen

§ 64 Öffentliches Gut

§ 65 Gemeindegut

§ 66 Vermögenshaushalt

2. ABSCHNITT:

§ 66a Mittelfristiger Finanzplan

§ 67 Voranschlag

§ 68 Beschlussfassung über den Voranschlag

§ 69 Voranschlagsprovisorium

§ 70 Abweichungen vom Voranschlag, Nachtragsvoranschlag

§ 71 Durchführung des Voranschlags

§ 72 Aufnahme von Darlehen

§ 73 Gewährung von Darlehen und Übernahme von Haftungen

§ 74 Kassenkredite

§ 75 Erstellung des Rechnungsabschlusses

3. ABSCHNITT:

§ 76 Kassenführung

§ 77 Verrechnung

§ 78 Prüfungsausschuss

§ 79 Gebarungsprüfung der Aufsichtsbehörde

§ 80 Haushaltsordnung

5. Hauptstück:

§ 81 Fristen

§ 82 Verordnungen der Gemeinde

§ 83 Instanzenzug

§ 84 (entfallen)

§ 85 Vollstreckung

6. Hauptstück:

§ 86 Aufsichtsbehörden und Handhabung des Aufsichtsrechts

§ 86a Prüfbefugnis des Landes-Rechnungshofs

§ 86b Aufsichtsbeschwerden

§ 87 Genehmigungsvorbehalte

§ 88 Auskunftspflicht

§ 89 Verordnungsprüfung

§ 90 Prüfung der Gesetzmäßigkeit von Beschlüssen

§ 91 Prüfung der Gesetzmäßigkeit von Bescheiden

§ 92 Ersatzvornahme

§ 92a Ordnungsstrafen

§ 93 Auflösung des Gemeinderats

2. ABSCHNITT:

§ 94 Parteistellung, Verfahren

§ 95 Interessenvertretung

7. Hauptstück:

§ 96 Sprachliche Gleichbehandlung von Frau und Mann

§ 97 Übergangsbestimmungen

§ 98 Umsetzung von gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen

§ 99 Inkrafttreten und Außerkrafttreten von Bestimmungen

In Kraft seit 01.01.2020 bis 31.08.2025
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