Artikel XII. Die Regelungen über die höchstzulässige Personalkapazität und die Personalbewirt-schaftung des Bundes für das Jahr 2012 werden im Personalplan 2012 festgelegt (Anlage IV).Artikel römisch zwölf. Die Regelungen über die höchstzulässige Personalkapazität und die Personalbewirt-schaftung des Bundes für das Jahr 2012 werden im Personalplan 2012 festgelegt (Anlage römisch vier).
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