Art. 14 BFG 2012 Inkrafttreten und Geltungsdauer

BFG 2012 - Bundesfinanzgesetz 2012

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Artikel XIV. Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 2012 in Kraft und gilt für die Zeit vom 1. Jänner 2012 bis 31. Dezember 2012.Artikel römisch vierzehn. Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 2012 in Kraft und gilt für die Zeit vom 1. Jänner 2012 bis 31. Dezember 2012.

In Kraft seit 13.04.2012 bis 31.12.9999
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