§ 39 BaFG Ermächtigung zur europäischen Datenübermittlung

BaFG - Barrierefreiheitsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

Zum Zweck der Erfüllung der Aufgaben gemäß § 26 Abs. 2, 4 und 6 und § 27 ist das Sozialministeriumservice ermächtigt, der Europäischen Kommission die Daten von Wirtschaftsakteuren gemäß § 38 sowie Informationen zu den im Rahmen der Marktüberwachung kontrollierten Produkten und Dienstleistungen zu übermitteln. Das Sozialministeriumservice ist auch ermächtigt, diese Daten an jene Behörden in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie der Europäischen Freihandelsassoziation zu übermitteln, die für die Vollziehung der in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 ergangenen Vorschriften in den jeweiligen Mitgliedstaaten zuständig sind. Die Ermächtigung des Sozialministeriumservice umfasst auch die Übermittlung von Daten über das in § 22 Abs. 7 genannte europäische Informations- und Kommunikationssystem (Information and Communication System for Market Surveillance – ICSMS). Zum Zweck der Erfüllung der Aufgaben gemäß Paragraph 26, Absatz 2, 4 und 6 und Paragraph 27, ist das Sozialministeriumservice ermächtigt, der Europäischen Kommission die Daten von Wirtschaftsakteuren gemäß Paragraph 38, sowie Informationen zu den im Rahmen der Marktüberwachung kontrollierten Produkten und Dienstleistungen zu übermitteln. Das Sozialministeriumservice ist auch ermächtigt, diese Daten an jene Behörden in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie der Europäischen Freihandelsassoziation zu übermitteln, die für die Vollziehung der in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 ergangenen Vorschriften in den jeweiligen Mitgliedstaaten zuständig sind. Die Ermächtigung des Sozialministeriumservice umfasst auch die Übermittlung von Daten über das in Paragraph 22, Absatz 7, genannte europäische Informations- und Kommunikationssystem (Information and Communication System for Market Surveillance – ICSMS).

In Kraft seit 28.06.2025 bis 31.12.9999
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