Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 06.09.2026
Kriterien zur Vornahme und Dokumentation der Beurteilung:
1.Ziffer einsVerhältnis der mit der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen verbundenen Nettokosten zu den Gesamtkosten (Betriebs- und Investitionsausgaben) der Herstellung, des Vertriebs oder der Einfuhr des Produkts bzw. der Erbringung der Dienstleistung für die Wirtschaftsakteure.Kriterien zur Beurteilung der mit der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen verbundenen Nettokosten:
a)Litera aKriterien in Bezug auf einmalige Organisationskosten, die in die Beurteilung einzubeziehen sind:
aa)Sub-Litera, a, aKosten für zusätzliches Personal mit Fachkenntnissen im Bereich Barrierefreiheit;
bb)Sub-Litera, b, bKosten im Zusammenhang mit der Ausbildung von Personal und dem Erwerb von Kompetenzen im Bereich Barrierefreiheit;
cc)Sub-Litera, c, cKosten für die Entwicklung eines neuen Prozesses zur Einbeziehung der Barrierefreiheit in die Produktentwicklung bzw. die Erbringung von Dienstleistungen;
dd)Sub-Litera, d, dKosten im Zusammenhang mit der Entwicklung von Leitfäden zur Barrierefreiheit;
ee)Sub-Litera, e, eeinmalige Kosten, um sich mit der Rechtslage zur Barrierefreiheit vertraut zu machen;
b)Litera bKriterien in Bezug auf laufende Kosten für Produktion und Entwicklung, die in die Beurteilung einzubeziehen sind:
aa)Sub-Litera, a, aKosten im Zusammenhang mit der Planung und Auslegung von Barrierefreiheitsfunktionen des Produkts bzw. der Dienstleistung;
bb)Sub-Litera, b, bim Rahmen der Produktionsprozesse entstehende Kosten;
cc)Sub-Litera, c, cKosten im Zusammenhang mit der Prüfung des Produkts oder der Dienstleistung unter dem Aspekt der Barrierefreiheit;
dd)Sub-Litera, d, dKosten im Zusammenhang mit der Erstellung der Dokumentation.
2.Ziffer 2Die geschätzten Kosten und Vorteile für die Wirtschaftsakteure, einschließlich Produktionsprozessen und Investitionen, im Verhältnis zu dem geschätzten Nutzen für Menschen mit Behinderungen, wobei die Anzahl der Nutzungen und die Nutzungshäufigkeit des betreffenden Produkts bzw. der betreffenden Dienstleistung zu berücksichtigen sind.
3.Ziffer 3Verhältnis der mit der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen verbundenen Nettokosten zum Nettoumsatz des Wirtschaftsakteurs.Kriterien zur Beurteilung der der mit der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen verbundenen Nettokosten:
a)Litera aKriterien in Bezug auf einmalige Organisationskosten, die in die Beurteilung einzubeziehen sind:
aa)Sub-Litera, a, aKosten für zusätzliches Personal mit Fachkenntnissen im Bereich Barrierefreiheit;
bb)Sub-Litera, b, bKosten im Zusammenhang mit der Ausbildung von Personal und dem Erwerb von Kompetenzen im Bereich Barrierefreiheit;
cc)Sub-Litera, c, cKosten für die Entwicklung eines neuen Prozesses zur Einbeziehung der Barrierefreiheit in die Produktentwicklung bzw. die Erbringung von Dienstleistungen;
dd)Sub-Litera, d, dKosten im Zusammenhang mit der Entwicklung von Leitfäden zur Barrierefreiheit;
ee)Sub-Litera, e, eeinmalige Kosten, um sich mit der Rechtslage zur Barrierefreiheit vertraut zu machen;
b)Litera bKriterien in Bezug auf laufende Kosten für Produktion und Entwicklung, die in die Beurteilung einzubeziehen sind:
aa)Sub-Litera, a, aKosten im Zusammenhang mit der Planung und Auslegung von Barrierefreiheitsfunktionen des Produkts bzw. der Dienstleistung;
bb)Sub-Litera, b, bim Rahmen der Produktionsprozesse entstehende Kosten;
cc)Sub-Litera, c, cKosten im Zusammenhang mit der Prüfung des Produkts oder der Dienstleistung unter dem Aspekt der Barrierefreiheit;
dd)Sub-Litera, d, dKosten im Zusammenhang mit der Erstellung der Dokumentation.
In Kraft seit 28.06.2025 bis 31.12.9999
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