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BaFG - Barrierefreiheitsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

In Zusammenhang mit Produkten gelten folgende Bestimmungen der Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten sowie zur Änderung der Richtlinie 2004/42/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 765/2008 und (EU) Nr. 305/2011, ABl. Nr. L 169 vom 25.06.2019 S. 1:In Zusammenhang mit Produkten gelten folgende Bestimmungen der Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten sowie zur Änderung der Richtlinie 2004/42/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 765 aus 2008, und (EU) Nr. 305 aus 2011,, Amtsblatt Nummer L 169 vom 25.06.2019 Seite 1:

  • StrichaufzählungArt. 2 Abs. 3 betreffend Anwendungsbereich;Artikel 2, Absatz 3, betreffend Anwendungsbereich;
  • StrichaufzählungArt. 10 Abs. 1, 2, 5 und 6 betreffend Benennung der Marktüberwachungsbehörden und der zentralen Verbindungsstellen;Artikel 10, Absatz eins, 2, 5 und 6 betreffend Benennung der Marktüberwachungsbehörden und der zentralen Verbindungsstellen;
  • StrichaufzählungArt. 11 Abs. 2, 3, 5 und 7 betreffend Tätigkeiten der Marktüberwachungsbehörden;Artikel 11, Absatz 2, 3, 5 und 7 betreffend Tätigkeiten der Marktüberwachungsbehörden;
  • StrichaufzählungArt. 13 betreffend Nationale Marktüberwachungsstrategien;Artikel 13, betreffend Nationale Marktüberwachungsstrategien;
  • StrichaufzählungArt. 14 Abs. 2 und 4 lit. a, b, e und j betreffend Befugnisse der Marktüberwachungsbehörden;Artikel 14, Absatz 2 und 4 Litera a, b, e und j betreffend Befugnisse der Marktüberwachungsbehörden;
  • StrichaufzählungArt. 16 Abs. 3 lit. g und Abs. 5 betreffend Marktüberwachungsmaßnahmen;Artikel 16, Absatz 3, Litera g und Absatz 5, betreffend Marktüberwachungsmaßnahmen;
  • StrichaufzählungArt. 17 betreffend Verwendung von Informationen sowie von Berufs- und Geschäftsgeheimnissen;Artikel 17, betreffend Verwendung von Informationen sowie von Berufs- und Geschäftsgeheimnissen;
  • StrichaufzählungArt. 18 betreffend Verfahrensrechte für Wirtschaftsakteure;Artikel 18, betreffend Verfahrensrechte für Wirtschaftsakteure;
  • StrichaufzählungArt. 22 betreffend Amtshilfe;Artikel 22, betreffend Amtshilfe;
  • StrichaufzählungArt. 25 Abs. 2 bis 5 betreffend Kontrollen von Produkten, die auf den Unionsmarkt gelangen;Artikel 25, Absatz 2 bis 5 betreffend Kontrollen von Produkten, die auf den Unionsmarkt gelangen;
  • StrichaufzählungArt. 26 Abs. 1 bis 3 betreffend Aussetzung der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr;Artikel 26, Absatz eins bis 3 betreffend Aussetzung der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr;
  • StrichaufzählungArt. 27 betreffend Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr;Artikel 27, betreffend Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr;
  • StrichaufzählungArt. 28 Abs. 2 und 3 betreffend Ablehnung der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr;Artikel 28, Absatz 2 und 3 betreffend Ablehnung der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr;
  • StrichaufzählungArt. 31 Abs. 2 lit. f, g, m und o betreffend Rolle und Aufgaben des Netzwerks;Artikel 31, Absatz 2, Litera f, g, m und o betreffend Rolle und Aufgaben des Netzwerks;
  • StrichaufzählungArt. 33 Abs. 1 lit. i und k betreffend Rolle und Aufgaben der Kommission;Artikel 33, Absatz eins, Litera i und k betreffend Rolle und Aufgaben der Kommission;
  • StrichaufzählungArt. 34 Abs. 1, 3 lit. a und 4 betreffend Informations- und Kommunikationssystem.Artikel 34, Absatz eins, 3, Litera a und 4 betreffend Informations- und Kommunikationssystem.
In Kraft seit 28.06.2025 bis 31.12.9999
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