Die Termine für Lehrgangsteile und Zulassungsseminare nach Abs. 2 werden von der jeweiligen Dienstbehörde nach Maßgabe der betrieblichen Notwendigkeiten im Zuge der Einladung zur Grundausbildung festgesetzt. Mit der Zuweisung zur Grundausbildung sind die Lernbehelfe auszufolgen. Die Termine für Lehrgangsteile und Zulassungsseminare nach Absatz 2, werden von der jeweiligen Dienstbehörde nach Maßgabe der betrieblichen Notwendigkeiten im Zuge der Einladung zur Grundausbildung festgesetzt. Mit der Zuweisung zur Grundausbildung sind die Lernbehelfe auszufolgen.
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