Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 10.09.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten serbischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Monteur" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 1... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 10.09.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten kroatischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Monteur" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 10.09.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten kroatischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Monteur" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 10.09.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten serbischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Pipeline Fitter" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörd... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 10.09.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten serbischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Vorrichter (Monteur)" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte B... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 11.10.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten serbischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Monteur" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 1... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführer (in der Folge: "BF1" bzw. "BF2") stellten am 17.03.2017, nach illegaler Einreise in das Bundesgebiet, die gegenständlichen Anträge auf internationalen Schutz. 2. Noch am Tag der Antragstellung, dem 17.03.2017, wurden die Beschwerdeführer durch ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes der Erstbefragung unterzogen. Zusammengefasst gab der BF1 an, dass er im... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführer (in der Folge: "BF1" bzw. "BF2") stellten am 17.03.2017, nach illegaler Einreise in das Bundesgebiet, die gegenständlichen Anträge auf internationalen Schutz. 2. Noch am Tag der Antragstellung, dem 17.03.2017, wurden die Beschwerdeführer durch ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes der Erstbefragung unterzogen. Zusammengefasst gab der BF1 an, dass er im... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 10.09.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten serbischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Vorrichter (Schweißer)" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 10.09.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten serbischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Monteur" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 1... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 10.09.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten serbischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Monteur" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 1... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 10.09.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten serbischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Monteur" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 1... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 10.09.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten serbischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Monteur" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 1... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 10.09.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten serbischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Monteur" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 1... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 10.09.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten serbischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Monteur" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 1... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 10.09.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten serbischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Monteur" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 1... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 10.09.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten serbischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Schweißer" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 10.09.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten serbischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Schweißer" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 10.09.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten serbischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Schweißer" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 10.09.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten serbischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Pipeline Fitter" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörd... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 10.09.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten serbischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Pipeline Fitter" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörd... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 10.09.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten serbischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Schweißer" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 10.09.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten serbischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Schweißer" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 10.09.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten serbischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Schweißer" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 11.10.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten serbischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Schweißer" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 11.10.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten serbischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Monteur" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 1... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 11.10.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten serbischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Schweißer" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 11.10.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten serbischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Monteur" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 1... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 10.09.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten serbischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Monteur" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 1... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 10.09.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten serbischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Monteur" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 1... mehr lesen...