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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des AMS Mödling vom 02.05.2022 wurde unter Bezugnahme auf § 49 AlVG ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer im Zeitraum vom 07.02.2022 bis 03.04.2022 keine Notstandshilfe erhält (Spruchpunkt A). Begründend wurde diesbezüglich ausgeführt, dass der Beschwerdeführer den vorgeschriebenen Kontrollmeldetermin am 07.02.2022 nicht eingehalten und sich erst wieder am 04.04.2022 b... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice XXXX (in der Folge: AMS) vom 01.06.2022, VN: XXXX wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) den Anspruch auf Notstandshilfe für den Zeitraum vom 16.05.2022 bis 10.07.2022 gemäß § 38 iVm. § 10 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG) verloren habe. Begründend wurde ausgeführt, dass der BF eine mögliche, von der regionalen Geschäftsstelle de... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 07.04.2022, Zl. VSNr XXXX , AMS Baden, sprach das Arbeitsmarktservice (im Folgenden: AMS) aus, dass der nunmehrige Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) gemäß § 10 AlVG idgF den Anspruch auf Arbeitslosengeld für den Zeitraum von 07.03.2022 bis 17.04.2022 verloren habe. Der angeführte Zeitraum verlängere sich um die in ihm liegenden Zeiträume, während derer Krankengeld be... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Dem nunmehrigen Beschwerdeführer wurde seitens des Arbeitsmarktservice XXXX (im Folgenden als belangte Behörde oder AMS bezeichnet) am 19.01.2022 über sein eAMS-Konto ein Kontrolltermin für 08.02.2022 vorgeschrieben. Darin befindet sich eine Information über die Rechtsfolgen einer unentschuldigten Nichtbefolgung des Termins. 1. Dem nunmehrigen Beschwerdeführer wurde seitens des Arbe... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Dem nunmehrigen Beschwerdeführer wurde seitens des Arbeitsmarktservice XXXX (im Folgenden: AMS) am XXXX mittels Rsb-Brief ein Kontrollmeldetermin für den XXXX vorgeschrieben. Darin befindet sich eine Information über die Rechtsfolgen einer unentschuldigten Nichtbefolgung des Termines. Dem nunmehrigen Beschwerdeführer wurde seitens des Arbeitsmarktservice römisch 40 (im Folgenden:... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Esteplatz (im Folgenden: AMS) vom 31.01.2022 wurde unter Bezugnahme auf § 49 AlVG ausgesprochen, dass der nunmehrige Beschwerdeführer im Zeitraum vom 23.12.2021 bis 24.01.2022 keine Notstandshilfe erhalte (Spruchpunkt A). Begründend wurde ausgeführt, dass der Beschwerdeführer den vorgeschriebenen Kontrollmeldetermin am 23.12.2021 nicht eingeha... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: 1 Verfahrensgang: 1.1 UVP-Grundsatzgenehmigungsverfahren: Mit Antrag vom XXXX beantragte die XXXX beim (damaligen) BMVIT die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß den §§ 23b, 24 und 24f UVP-G 2000 sowie die Erteilung der Grundsatzgenehmigung gemäß § 24a Abs. 1 und 24f Abs 9 und 10 UVP-G 2000 unter Mitanwendung des § 3 Abs. 2 Hochleistungsstreckengesetz – HlG, BGBl. Nr. 135/1989. Mit Antrag vom römisch 40 be... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: 1 Verfahrensgang: 1.1 Behördenverfahren: Die XXXX (im Folgenden: Antragstellerin) beantragte mit Eingabe vom XXXX bei der Oberösterreichischen Landesregierung die Durchführung des teilkonzentrierten Genehmigungsverfahrens nach § 24 Abs. 3 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000) und die Erteilung der erforderlichen landesrechtlichen Genehmigungen für das Vorhaben XXXX . Die römisch 40 (im Folgenden: Antragst... mehr lesen...