Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Vorarlberg vom 23. April 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, als Zulassungsbesitzer der Behörde auf Verlangen vom 21. Februar 1989 nicht binnen zwei Wochen nach der am 27. Februar 1989 erfolgten Zustellung der schriftlichen Aufforderung Auskunft erteilt zu haben, von wem das dem Kennzeichen nach bestimmte Fahrzeug am 4. Oktober 1988 vor 22,50 Uhr in Wien 1., auf Höhe des Hauses Singerstraße 5, abg... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;KFG 1967 §134 Abs1;VStG §19 Abs2;VStG §19;VwRallg;
Rechtssatz: Der Umstand allein, daß über den Besch wegen einer früher begangenen gleichartigen Verwaltungsübertretung schon einmal eine höhere Strafe verhängt wurde, macht den Strafbescheid hinsichtlich der Strafbemessung nicht rechtswidrig. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;KFG 1967 §134 Abs1;VStG §19;
Rechtssatz: Die Beh ist nicht gehalten, bei der Strafbemessung auf jene Strafdrohung Rücksicht zu nehmen, welche hins jener Verwaltungsübertretung besteht, die Anlaß für das Auskunftsverlangen nach § 103 Abs 2 KFG war (Hinweis E 22.2.1989, 89/02/0005). European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 8. Juni 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als Mieter des ihm ohne Lenker beigestellten, dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftwagens unterlassen, der im Zuge eines Administrativverfahrens ergangenen schriftlichen Aufforderung der Bundespolizeidirektion Salzburg vom 13. November 1987, ihm zugestellt am 18. November 1987, zu entsprechen, nämlich binnen zwei Wochen nach der Zustel... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2 idF 1986/106;KFG 1967 §103a Abs1 Z3 idF 1986/106;KFG 1967 §134 Abs1 idF 1986/106;
Rechtssatz: Sinn und Zweck der Bestimmung des § 103 Abs 2 KFG liegt nicht allein darin, den Lenker eines Kfz wegen einer allfällig begangenen Übertretung bestrafen zu können. Der Zulassungsbesitzer - dies gilt nach § 103a Abs 1 Z 3 KFG auch für den Mieter - wird durch den Eintritt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2 idF 1986/106;KFG 1967 §103a Abs1 Z3 idF 1986/106;KFG 1967 §134 Abs1 idF 1986/106;VStG §10;VStG §19;
Rechtssatz: Eine Zwangsstrafe stellt keine Strafe iSd VStG für eine begangene Verwaltungsübertretung dar, sondern lediglich ein Mittel zur Erreichung eines bestimmten Erfolges weshalb auf diese Strafe auch nicht die Bestimmungen des VStG... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 27. November 1989 um 13.00 Uhr in X, A-Straße Richtung Landeshauptstraße n, einen dem Kennzeichen nach bestimmten VW-Bus ohne die erforderliche Lenkerberechtigung auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gelenkt. Der Beschwerdeführer habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 64 Abs. 1, § 134 Abs. 1 KFG begangen. Es wurde eine Geldstrafe von S 3.000,-- (Ersatzfreiheitsst... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art130 Abs2;KFG 1967 §134 Abs1;KFG 1967 §64 Abs1;VStG §19;
Rechtssatz: Bemißt die Beh eine wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 134 Abs 1 KFG in Verbindung mit § 64 Abs 1 KFG zu verhängende Geldstrafe mit S 3000,--, wobei sie darauf Bedacht nimmt, daß der einschlägig vorbestrafte Besch zuletzt durch eine nie... mehr lesen...
Mit dem erstbehördlichen Straferkenntnis wurde der Beschwerdeführer in 6 Fällen einer Verwaltungsübertretung nach § 64 Abs. 1 KFG schuldig gesprochen (Spruchpunkte a bis f des Schuldspruches). Gemäß § 134 Abs. 1 KFG wurde über den Beschwerdeführer zu a bis f eine Geldstrafe in der Höhe von je S 20.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe je 20 Tage) verhängt. Zur Begründung: wurde in Ansehung der Strafbemessung ausgeführt, als straferschwerend seien 7 rechtskräftige verwaltungsstrafrechtliche Vor... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §134 Abs1;VStG §19;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Erschwerende und mildernde Umstände Diverses
Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen
Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990030103.X01 Im RIS seit 19... mehr lesen...
Der im Instanzenzug gegen den Beschwerdeführer ergangene angefochtene Bescheid enhält folgenden Spruch: (Spruchteile gemäß § 44a lit. a und b VStG 1950): "Sie haben als das gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1950 nach außen hin vertretungsbefugte Organ (persönlich haftender Gesellschafter) der Zulassungsbesitzerin Fa. N & Co. KG. mit dem Standort in X, dem Y das Sattelkraftfahrzeug, Sattelzugfahrzeug Knn1, Sattelanhänger Knn2 mit einem tatsächlichen Gesamtgewicht von 43.140 kg laut Abwaage ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;KFG 1967 §134 Abs1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Die Überschreitung eines gemeinsamen Gesamtgewichtes von zu einem Kraftwagenzug verbundenen Kraftwagen und Anhänger ist nicht pönalisiert (Hinweis E 9.5.1990, 89/02/0160). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:199003018... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Linz vom 19. Jänner 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 15. September 1987 um 10.50 Uhr an einem näher bezeichneten Ort in Linz ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr ohne eine von der Behörde erteilte Lenkerberechtigung gelenkt zu haben. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 64 Abs. 1 KFG begangen, weshalb gemäß § 134 Abs. 1 leg. cit. über ihn eine Geldstr... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;KFG 1967 §134 Abs1;KFG 1967 §64 Abs1;KFG 1967 §84;VwRallg;
Rechtssatz: Die Ausnahmebestimmung des § 84 KFG, welche zum Lenken von Kfz auf Straßen mit öffentlichem Verkehr auch ohne Lenkerberechtigung iSd § 64 Abs 1 KFG berechtigt, kommt nur Personen ohne ordentlichen Wohnsitz im Inland zugute. Für die Strafbarkeit i... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §134 Abs1;KFG 1967 §64 Abs1;StGB §33 Z1;VStG §19;
Rechtssatz: In Anbetracht des Vorliegens wiederholter Vorstrafen des Besch wegen Übertretungen der Verkehrsvorschriften, insbesondere acht einschlägiger, woraus der Schluß gezogen werden kann, der Besch sei nicht gewillt, die Vorschriften über das Lenken von Kfz einzuhalten, ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §58 Abs1 Z2 lite;KDV 1967 §58 Abs1;KFG 1967 §134 Abs1;StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;
Rechtssatz: Bei einer Übertretung, die die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit betrifft, ist das Ausmaß der Geschwindigkeitsüberschreitung kein wesentliches Tatbestandsmerkmal, weil jedes etwa auch nur geringfügige Überschreiten der höc... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §58 Abs1 Z2 lite;KDV 1967 §58 Abs1;KFG 1967 §134 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Wurde im Schuldspruch des wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ergehenden Straferkenntnisses das - an sich überflüssige - Element "erheblich" aufgenommen, so wurde der Lenker in keinem subj... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1 Z1;KFG 1967 §134 Abs1;VStG §19;
Rechtssatz: Die Annahme einer Sorgepflicht hat auf die Bemessung der vorliegenden Geldstrafe nach § 134 Abs 1 KFG keinen Einfluss, wenn sich diese im untersten Bereich des Strafrahmens (weniger als 2 % der Höchststrafe) bewegt. Schlagworte Persönliche Verhältnisse des Beschuldig... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs10;KFG 1967 §134 Abs1;VStG §21 Abs2;
Rechtssatz: Sichert das die Fahrzeugkontrolle durchführende Organ der öffentlichen Aufsicht dem Lenker, der kein Verbandzeug mitführt, Straffreiheit für den Fall der rechtzeitigen Vorlage des Verbandzeuges zu, so geht daraus einwandfrei hervor, dass das genannte Organ den Lenker noch nicht gem § 21 Ab... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs10;KFG 1967 §134 Abs1;VStG §21 Abs1;VStG §21 Abs2;VStG §50;
Rechtssatz: Aus einer Zusage des die Fahrzeugkontrolle durchführenden Organes der öffentlichen Aufsicht gegenüber dem Lenker, der kein Verbandzeug mitführt, bei fristgerechter Vorlage des Verbandzeuges von der Verhängung einer Organstrafverfügung oder von der Erstattung der Anze... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;KFG 1967 §134 Abs1;VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0005 E 22. Februar 1989 RS 3 Stammrechtssatz § 134 Abs 1 KFG ist verfassungsrechtlich unbedenklich, weil die Strafdrohung hinsichtlich einer Übertretung gemäß § 103 Abs 2 KFG unabhängig vom zu Grunde liegenden Delikt besteht; das Interesse des Staates an der Strafverf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §134 Abs1;VStG §19;
Rechtssatz: Aus §134 KFG ergibt sich, dass der Behörde die Wahl zusteht, ob eine Geld oder Arreststrafe zu verhängen ist, sodass es zur Verhängung einer Arreststrafe nicht einmal erschwerender Umstände bedarf (Hinweis E 12.10.1970, 1183/70). Schlagworte Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein
G... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;KFG 1967 §134 Abs1;VStG §19;
Rechtssatz: § 134 Abs 1 KFG ist verfassungsrechtlich unbedenklich, weil die Strafdrohung hinsichtlich einer Übertretung gemäß § 103 Abs 2 KFG unabhängig vom zu Grunde liegenden Delikt besteht; das Interesse des Staates an der Strafverfolgung ist immer dasselbe, unabhängig davon, zu welchem Zweck die Auskun... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §134 Abs1;KFG 1967 §64 Abs1;VStG §19;VwRallg;
Rechtssatz: Wurde der Beschuldigte im Jahre 1985 dreimal wegen Übertretung des § 64 Abs 1 KFG mit Geldstrafen (beim letzten Mal bereits in der Höhe von S 25.000,--) bestraft, so ist nicht zu erkennen, daß die Behörde durch die Verhängung einer Arreststrafe von 14 Tagen ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §134 Abs1;KFG 1967 §64 Abs1;VStG §19;VStG §55 Abs1;
Rechtssatz: Ungetilgte Strafen sind als erschwerend oder die Strafart qualifzierend heranzuziehen, gleichgültig, ob die Bestrafung näher dem Beginn oder dem Ende der Tilgungsfrist lag. Auf ein angebliches "Wohlverhalten seit 3 Jahren" ist daher nicht Bedacht zu nehmen, da innerhalb der offenen ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §134 Abs1;KFG 1967 §64 Abs1;VStG §19;
Rechtssatz: Ausführungen betreffend die Zulässigkeit der mehrfachen (hier: 5- maligen) Verhängung der Höchststrafe nach § 134 Abs 1 KFG (ds je S 30.000,-- Geldstrafe ZUZÜGLICH 6 Wochen Primärarrest) bei bereits 20 einschlägigen Vorstrafen nach § 64 Abs 1 KFG aus Gründen der Spezialprävention. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art130 Abs2;KFG 1967 §134 Abs1;KFG 1967 §64 Abs1;VStG §19;VwRallg;
Rechtssatz: Es liegt kein Ermessensfehler der Behörde vor, wenn sie bei einem groben Verstoß gegen das Gesetz (hier: gegen § 64 Abs 1 KFG) und acht einschlägigen Vorstrafen (darunter auch eine gesetzliche Höchststraf... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Salzburg vom 21. Februar 1986 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 7. November 1985 um 11.25 Uhr in Salzburg, Aignerstraße - Kreuzung mit der Rettenpacherstraße, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr gelenkt, obwohl er nicht im Besitz einer gültigen Lenkerberechtigung gewesen sei. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 64 Abs. 1 KFG 1967 begangen. Gemäß § 134 Ab... mehr lesen...
Index: KFG40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §134 Abs1KFG 1967 §64 Abs1VStG §19
Rechtssatz: Beschreibt der Beschuldigte seine Einkommensverhältnisse, Vermögensverhältnisse und Familienverhältnisse wie folgt: TRANSPORTUNTERNEHMEN MIT 18 FAHRZEUGEN (SPEZIALFAHRZEUGEN) UND BETRIEBSEINRICHTUNGEN; EINKOMMEN LAUT STEUERBESCHEID, SORGEPFLICHT FÜR GATTIN UND ZWEI KINDER, so erscheint unter Beda... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §134 Abs1;
Rechtssatz: Selbst wenn man vom Vorbringen des Bfr ausgeht, wonach der in Rede stehende Lkw für den Ausnahmefall des Transportes unteilbarer Güter mit einem Höchstgewicht von 32 Tonnen zugelassen ist, so bedeutet dies lediglich, dass die Zulassungsbehörde eben nur für diesen Ausnahmefall bereit war, die mit einer höheren Beladung des Fahrzeuges verbundenen Nac... mehr lesen...