Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;KFG 1967 §103a Abs1 Z3;KFG 1967 §103a Abs2;KFG 1967 §134 Abs1;VStG §44a Z1;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Wesentliches Tatbestandsmerkmal bei Nichterfüllung der dem Mieter gemäß § 103a Abs 1 Z 3 KFG im Zusammenhalt mit § 103 Abs 2 KFG zukommenden Pflichten iSd § 44a Z 1 und Z 2 VStG ist, daß der Täter als Mieter gehandelt hat (Hinweis E 25.... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §134 Abs1;KFG 1967 §64 Abs1;KFG 1967 §64 Abs5;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992020298.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 21. November 1991 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig erkannt, als nach § 9 VStG zur Vertretung der H. Ges.m.b.H nach außen berufene Geschäftsführerin am 20. Juli 1990 nicht dafür gesorgt zu haben, daß der für die angeführte Gesellschaft zugelassene, näher bezeichnete LKW, der an diesem Tag um 07,30 Uhr auf der B 76 bei Strkm. 17,8 mit Schotter beladen von E. W. in Richtung Graz gelenkt worden sei, hinsichtlich der Beladung den kraftfahrrechtlichen Bestim... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz95/02 Maßrecht Eichrecht
Norm: Eichvorschriften für Achs- und Radlastmesser §9 Abs2;KFG 1967 §101 Abs1;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;KFG 1967 §134 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992030186.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe es als Zulassungsbesitzerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges unterlassen, der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 5. September 1990, zugestellt durch Übernahme am 3. Oktober 1990, Auskunft zu erteilen, wer dieses Kraftfahrzeug an einen bestimmten Ort in Wien abgestellt habe, sodaß es dort am 25. August 1990 um 15.01 Uhr gestanden sei. Sie habe ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Erstbehörde wurde der Beschwerdeführer der Verwaltungsübertretungen 1. nach § 64 Abs. 1 KFG und 2. nach § 5 Abs. 1 StVO schuldig erkannt und hiefür bestraft. Gegen das Strafausmaß erhob der Beschwerdeführer Berufung, über welche die belangte Behörde mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid entschied. Sie bestätigte zu 1. die von der Erstbehörde verhängte Strafe (primäre Freiheitsstrafe von 14 Tagen, Geldstrafe von S 30.000,-- bzw. Ersatzfre... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;KFG 1967 §134 Abs1;VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/05 91/18/0015 4 Stammrechtssatz Die Beh ist nicht gehalten, bei der Strafbemessung auf jene Strafdrohung Rücksicht zu nehmen, welche hins jener Verwaltungsübertretung besteht, die Anlaß für das Auskunftsverlangen nach § 103 Abs 2 KFG war (Hinweis E 22.2.1989, ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §66 Abs4;KFG 1967 §134 Abs1;VStG §19;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Die Aufrechterhaltung der von der Behörde erster Instanz verhängten Strafe in voller Höhe trotz Entfalles eines erschwerenden Umstandes ist von der belBeh grundsätzlich zu begründen (Hinweis E 15.5.1990, 90/02/0016; E 19.9.1990, 90/03/0137... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als vom Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges namhaft gemachter Auskunftspflichtiger unterlassen, der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 13. Jänner 1992, zugestellt durch Hinterlegung am 17. Jänner 1992, innerhalb der Frist von zwei Wochen Auskunft zu erteilen, wer dieses Kraftfahrzeug an einem bestimmten Ort abgestellt habe, sod... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;KFG 1967 §134 Abs1;VStG §31;VwRallg;
Rechtssatz: Der zur Auskunft Verpflichtete wird durch den Eintritt der Verfolgungsverjährung in Ansehung des Vorfalles, der Anlaß der Behörde um Auskunft war, nicht der ihm nach § 103 Abs 2 KFG obliegenden Auskunftspflicht enthoben. Das Gesetz sieht keine zeitliche Bes... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführerin wurde am 10. August 1971 vom Magistrat der Stadt Krems an der Donau ein Führerschein ausgestellt. Nachdem ihr dieser gestohlen worden war, wurde ihr von der Behörde am 8. November 1978 unter der Zahl 635/1978 ein Duplikat dieses Führerscheins ausgestellt. Aufgrund des Bescheides der Bundespolizeidirektion Wien vom 18. Dezember 1989 wurde in dem Führerschein die Befristung de... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §134 Abs1;KFG 1967 §71 Abs4;
Rechtssatz: Bei Ausstellung eines neuen Führerscheines ist, sofern dies möglich ist, gemäß der eindeutigen Bestimmung des § 71 Abs 4 KFG der alte Führerschein unverzüglich abzuliefern, wobei ein Verstoß gegen diese Verpflichtung durch § 134 Abs 1 KFG unter Strafsanktion gestellt wird. Das Gesetz enthält keine Anordnung des Inhaltes, daß einer... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 19. Februar 1990 wurde der Beschwerdeführer der Übertretung des § 64 Abs. 1 KFG 1967 in sechs Fällen schuldig erkannt und über ihn sechs Geldstrafen zu je S 20.000,-- verhängt. Dieser Bescheid wurde in Ansehung der Aussprüche über die verhängten Strafen und über den Ersatz der Kosten des Strafverfahrens mit Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 24. Oktober 1990, Zl. 90/03/0103, mit der Begründung: ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art130 Abs2;KFG 1967 §134 Abs1;KFG 1967 §64 Abs1;VStG §19;
Rechtssatz: Bei einem monatlichen Einkommen des Besch von S 40000,- bis S 50000,-- ist bei einer Verhängung von sechs Geldstrafen per Strafe S 10000,-- wegen der Übertretung des § 64 Abs 1 KFG ein Überschreiten des Ermessensspielraumes bei der Strafbemess... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 4. Februar 1991 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe trotz der behördlichen Aufforderung vom 1. Juni 1990, Zl. ..., als Zulassungsbesitzerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges keine ausreichende Auskunft darüber erteilt, wer das Kraftfahrzeug am 29. Dezember 1989 um 19,15 Uhr anläßlich einer auf der B 161 von Kitzbühel nach St. Johann und anschließend auf der B 312 begangenen V... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;KFG 1967 §134 Abs1;VStG §19;
Rechtssatz: Die Einkommensverhältnisse (mtl S 8000,-- netto) und Vermögensverhältnisse (kein Vermögen) sowie die festgestellte Sorgepflicht (ein Kind) beruhen auf den eigenen Angaben des Besch. Auch unter Berücksichtigung, daß der Besch Mietzins für eine Wohnung und Raten für einen Autokauf zu entrichten ha... mehr lesen...
Mit dem im Instenzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde über die Beschwerdeführerin wegen der Übertretung nach § 103 Abs. 1 KFG eine Geldstrafe von S 2.000,-- verhängt, weil sie am 16. März 1989 um 13.40 Uhr in Scheifling auf der B 96 bei Strkm 19,900 als handelsrechtliche Geschäftsführerin des Zulassungsbesitzers des Lkw mit dem Kennzeichen S nn.nnn nicht dafür Sorge getragen habe, daß das Fahrzeug und dessen Beladung den hiefür in Betracht kommenden Vorschriften entsprochen ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1;KFG 1967 §134 Abs1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Auch eine (mindestens einmalige) wöchentliche Überprüfung der diversen Abwaagescheine stellt keinen ausreichenden Kontrollmechanismus dar, da es eben darauf ankommt, daß die Überladung von vorneherein vermieden wird (Hinweis E 30.9.1987, 87/03/0155). Schlagworte Ver... mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 2. Juli 1990 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 des Kraftfahrgesetzes 1967 (KFG) die Lenkerberechtigung für die Gruppe B vorübergehend für die Dauer von zehn Monaten ab Zustellung des Bescheides entzogen. Zugleich wurde er unter Bezugnahme auf § 75 Abs. 4 KFG aufgefordert, den Führerschein binnen drei Tagen nach Erhalt dieses Bescheides abzuliefern. Der Beschwerdeführer erhob gegen diesen Bescheid rechtzeitig Vorstellun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;KFG 1967 §134 Abs1;KFG 1967 §75 Abs4;VStG §44a lita;VVG §10 Abs2 lita;
Rechtssatz: Die Verfolgung der Verletzung des § 75 Abs 4 KFG und der behördliche Versuch, die Verpflichtung zur Ablieferung des Führerscheines im Wege der Verwaltungsvollstreckung durchzusetzen, sind zwei verschiedene Formen des Verwaltungszwanges, sodaß der Vorwurf einer... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §134 Abs1;KFG 1967 §75 Abs4;VStG §31 Abs2;
Rechtssatz: Der Tatbestand der Nichtablieferung des Führerscheins stellt ein Dauerdelikt dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991180159.X03 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §134 Abs1;KFG 1967 §75 Abs4;
Rechtssatz: Die Verletzung des Gebotes des § 75 Abs 4 KFG stellt einen nach § 134 Abs 1 KFG zu ahndenden Straftatbestand dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991180159.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe 1. am 4. März 1990 um 3.10 Uhr (Bescheid vom 8. Jänner 1991) und 2. am 12. März 1990 um 23.46 Uhr (Bescheid vom 15. Jänner 1991) jeweils an näher bezeichneten Orten in Wels einen Pkw gelenkt, ohne im Besitz einer für diese Gruppe gültigen Lenkerberechtigung zu sein. Er habe hiedurch Verwaltungsübertretungen nach § 64 Abs. 1 KFG begangen. Es wurden Geldstrafen von je S 30.00... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 8. Februar 1990 um 07.50 Uhr an einem näher bezeichneten Ort in Neunkirchen einen Pkw ohne erforderliche Lenkerberechtigung auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gelenkt. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 134 Abs. 1, § 64 Abs. 1 KFG begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Hiegegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, üb... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §134 Abs1;KFG 1967 §64 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991020072.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §134 Abs1;KFG 1967 §64 Abs1;KFG 1967 §84;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/02/0036
Rechtssatz: Ist der Bestand eines ordentlichen Wohnsitzes im Bundesgebiet unstrittig, kann § 84 KFG nicht zur Anwendung kommen (Hinweis E 7.9.1990, 90/18/0061). ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Vorarlberg vom 19. November 1990 wurde über den Beschwerdeführer wegen Übertretung des § 103 Abs. 2 KFG 1967 eine Geldstrafe in der Höhe von S 6.000,-- (Ersatzarreststrafe acht Tage) verhängt, weil er "als Zulassungsbesitzer der Behörde (Bezirkshauptmannschaft Bregenz) auf Verlangen vom 23.03.1990 nicht binnen zwei Wochen nach der am 29.03.1990 erfolgten Zustellung der schriftlichen Aufforderung Auskunft erteilt" ha... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;KFG 1967 §134 Abs1;VStG §19;
Rechtssatz: Die Beh ist nicht gehalten, bei der Strafbemessung auf jene Strafdrohung Rücksicht zu nehmen, welche hins jener Verwaltungsübertretung besteht, die Anlaß für das Auskunftsverlangen nach § 103 Abs 2 KFG war (Hinweis E 22.2.1989, 89/02/0005). European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 6. Februar 1989 an einem näher bezeichneten Ort in Stockerau als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Lkws und des damit gezogenen, dem Kennzeichen nach bestimmten Anhängers nicht dafür gesorgt, daß die Beladung des Lkw-Zuges den Vorschriften des § 101 Abs. 1 lit. a KFG 1967 entspreche, weil durch Beladung das höchste zulässige Gesamtgewicht des Lkws um... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;KFG 1967 §134 Abs1;VStG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/10 90/03/0183 1 Stammrechtssatz Die Überschreitung eines gemeinsamen Gesamtgewichtes von zu einem Kraftwagenzug verbundenen Kraftwagen und Anhänger ist nicht pönalisiert (Hinweis E 9.5.1990, 89/02/0160). ... mehr lesen...