RS Vwgh 1991/10/4 91/18/0159

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Veröffentlicht am 04.10.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §68 Abs1;
KFG 1967 §134 Abs1;
KFG 1967 §75 Abs4;
VStG §44a lita;
VVG §10 Abs2 lita;

Rechtssatz

Die Verfolgung der Verletzung des § 75 Abs 4 KFG und der behördliche Versuch, die Verpflichtung zur Ablieferung des Führerscheines im Wege der Verwaltungsvollstreckung durchzusetzen, sind zwei verschiedene Formen des Verwaltungszwanges, sodaß der Vorwurf einer zweimaligen Bestrafung wegen derselben Tat nicht zu Recht erhoben werden kann (Hinweis E 4.12.1990, 90/11/0142).

Schlagworte

Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991180159.X02

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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